Musterprozess auf Kostenerstattung einer Augenlaser-OP durch gesetzliche Krankenkasse

CLLB unterstützt Versicherten bei der Klärung der Frage nach Erstattungspflicht vor dem Sozialgericht

Berlin, 16.08.2017. Die Krankenkassen wehren sich standhaft gegen die Kostenübernahme von Augenlaser-Operationen. Für Privatversicherte gibt es bereits positive Urteile. CLLB führt gegenwärtig einen Musterprozess gegen eine Gesetzliche Krankenkasse.

Viele Versicherte sind davon betroffen: Sie leiden an einer Fehlsichtigkeit und sind auf Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen angewiesen. Mit der Zeit vertragen sie diese Hilfsmittel jedoch nicht mehr oder können sie aus beruflichen Gründen nicht weiter einsetzen. In diesem Fall greifen sie auf eine weitere Möglichkeit zurück: Sie lassen eine Augenoperation durchführen.

Gemeinhin gilt dieser Eingriff als Heilbehandlung. Viele Krankenkassen weigerten sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit die Kosten zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof entschied in einem solchen Fall bereits, dass eine Private Krankenkasse den Versicherten nicht die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis verweigern darf, dass eine Operation aufgrund der Möglichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen nicht notwendig sei. Die Privaten Krankenversicherungen dürften daher zur Übernahme der Operationskosten verpflichtet sein.

Jetzt führt CLLB einen Musterprozess wegen der Kosten einer Augenlaser-Operation gegen eine Gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenkasse verweigert die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis darauf, dass eine Augenlaseroperation keine etablierte Heilbehandlung sei. Jedoch dürfte dieser Standpunkt vor Gericht schwer zu halten sein. Auch wenn sich die Gesetzlichen Krankenkassen gegen die Tatsache sträuben: Augenlaser-Operationen sind seit zwanzig Jahren in der Medizin als Heilbehandlung üblich.

Betroffenen darf daher empfohlen werden, ihre Gesetzliche Krankenkasse nachdrückliche zur Übernahme der Kosten aufzufordern, gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsbeistandes. Denn die Krankenkassen wehren sich in vielen Fällen pauschal gegen die Übernahme der Kosten. Hier kann die Durchsetzung der Kostenübernahme im Einzelfall schwierig sein. Die Verfolgung der Interessen durch eine auf diesen Fall spezialisierte Kanzlei ist in diesen Fällen erfolgversprechend.

CLLB vertritt seit langem die Interessen sowohl von gesetzlich- als auch privat Versicherten. Verfügt ein Versicherter über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens. Für ihre Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Cocron gerne zur Verfügung.

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