Anleger des ConTrust Fonds obsiegen erneut vor Gericht

Klage des Fonds auf Rückzahlung der Ausschüttungen auch vom Landgericht Stuttgart abgewiesen

München, 01.04.2026

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat mit Urteil des Landgericht Stuttgart vom 26.03.2026 erneut erfolgreich die Abweisung der Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen einen Anleger auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen erwirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits zuvor hatten das Landgericht Rottweil in zwei Parallelverfahren und das Amtsgericht Kaufbeuren Klagen der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger abgewiesen.

Dazu im Einzelnen:

Anleger des geschlossene Fonds ConTrust GmbH & Co. KG i.L sind bereits früher schon immer wieder zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden. Zwischenzeitlich werden vom Fonds nun Klagen gegen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen eingereicht. Der Fonds begründet die Klagen damit, dass der Fonds angeblich nie Gewinne erwirtschaftet hätte, das Kapitalkonto des Anlegers angeblich einen Minus-Wert ausweisen würde und der Fonds, um die Liquidation vornehmen zu können, Kapital benötige.

In einem weiteren, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren, hat nun auch das Landgericht Stuttgart die Klage des Fonds gegen den Anleger abgewiesen. Zuvor hatten bereits das Landgericht Rottweil und das Amtsgericht Kaufbeuren Klagen der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger abgewiesen. Das Landgericht Stuttgart bestätigt in dem Urteil, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. die gezahlten Ausschüttungen von dem Anleger nicht zurückfordern kann. Denn zum einen ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag keine klare und unmissverständliche Regelung, dass die Anleger die Ausschüttungen später wieder zurückzahlen müssen, falls keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Zum anderen seien bereicherungsrechtliche Ansprüche – soweit die Zahlungen über die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Grenze hinaus erfolgten waren – bereits verjährt.

Die Rechtsanwälte der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten allen betroffenen Anlegern der ConTrust Fonds, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.

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