Landgericht Rottweil weist erneut Klage auf Rückzahlung der Ausschüttungen ab
München, 25.02.2026
Die auf Kapitalmarkt– und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin hat mit Urteil vom 28.01.2026 erneut für einen Anleger erfolgreich die Abweisung der Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits zuvor hatten das Landgericht Rottweil und das Amtsgericht Kaufbeuren Klagen der ConTrust GmbH & Co. KG i.L gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger abgewiesen.
Zum Hintergrund:
Der geschlossene Fonds „ConTrust GmbH & Co. KG i.L.“ hatte bereits in der Vergangenheit die Anleger immer wieder zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert und mit Klage gedroht. Zwischenzeitlich werden Anleger dieses Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt. Die Klagen werden damit begründet, dass der Fonds angeblich nie Gewinne erwirtschaftet hätte, das Kapitalkonto des Anlegers angeblich einen Minus-Wert ausweisen würde und der Fonds, um die Liquidation vornehmen zu können, Kapital benötige.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits seit Jahren mit den ConTrust Fonds befasst ist, vertritt mehrere Anleger bei der Abwehr der Klage. In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Rottweil die Klage des Fonds gegen den Anleger nun erneut abgewiesen.
Das Landgericht Rottweil bestätigt in dem Urteil, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. die Ausschüttungen von dem Anleger nicht zurückfordern kann. Denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich keine klare und unmissverständliche Regelung, dass die Anleger die Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen, falls keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Bereicherungsrechtliche Ansprüche, seien – soweit die Zahlungen über die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Grenze hinaus erfolgt waren – jedenfalls bereits verjährt, so das Gericht.
CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der verschiedenen ConTrust Fonds, die mit einer Klage, einem Mahnbescheid oder einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben konfrontiert sind, sich unbedingt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.




