Envion AG – Liquidator äußert sich zum weiteren Vorgehen

CLLB vertritt Geschädigte auch bei der Forderungsanmeldung in der Schweiz

München/Berlin, 19.12.2018. Der Traum von hohen Renditen ist für die Anleger der Envion AG mit Eröffnung des Liquidationsverfahrens nun endgültig geplatzt. Mehr als 30.000 Investoren haben sich am ICO der Envion AG beteiligt Mehr als 127.000,00 EVN Token wurden produziert, wie auf Etherscan für jedermann nachvollziehbar ist. Außer heißer Luft ist von den vollmundigen Versprechen vor einem Jahr nicht mehr viel geblieben. Die Anleger setzen daher die ihnen verbliebene Hoffnung auch auf das nunmehr eröffnete Liquidationsverfahren in der Schweiz.

Von Seiten des zuständigen Konkursgerichts wurde die Schweizer Rechtsanwaltskanzlei WengerPlattner mit der Durchführung des Liquidationsverfahrens beauftragt. Nicht zu verwechseln, mit der Kanzlei Wenger Vieli, die wie viele andere auch, sich nunmehr anbietet, Anleger bei der Liquidation rechtlich zu beraten. Das Servicecenter der Kanzlei des Liquidators (WengerPlattner) meldete sich nun erstmals auch öffentlich zu Wort und teilte den Anlegern der Envion mittels Email u.a. folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserer Funktion als Abwickler im oben genannten Konkursverfahren werden uns derzeit zahlreiche Fragen von Investoren / Tokenkäufern im Zusammenhang mit der Forderungseinreichung gestellt.

Wir möchten Sie daher wie folgt informieren:

1.
Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist es grundsätzlich nicht erforderlich, Ansprüche geltend zu machen. Die Mitteilung an die Gläubiger, die den Beginn der Frist für die Einreichung der Forderungen bewirkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und auf der Website www.envion-konkurs.ch und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch) veröffentlicht. Die Einreichungsfrist ist keine Verfallsfrist, so dass auch verspätete Einreichungen von Ansprüchen berücksichtigt werden.

2.
Es ist jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt möglich, Schadensmeldungen vorzunehmen (siehe jedoch Punkt 4 unten). In diesem Fall bitten wir Sie, das Formular „Registrierung von Ansprüchen“ (https://www.envion-konkurs.ch/en/forms/) zu verwenden und den entsprechenden Anweisungen auf dem Formular zu folgen. Das Formular ist zusammen mit den Anlagen an die folgende Adresse zu senden: Wenger Plattner Rechtsanwälte, RA Pablo Duc / RA Dr. Sébastien Gobat, Postfach 667, 8702 Zollikon.

3.
Anleger/Käufer von Token, die Ansprüche geltend machen, sind nicht verpflichtet, das Feld „Klasse“ auszufüllen. Darüber hinaus werden Reklamationen auch dann anerkannt, wenn kein Wohnsitz für die Zustellung in der Schweiz angegeben ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass für diese Personen das einzige rechtsverbindliche Domizil für die Zustellung die Konkursstelle ist, unabhängig davon, ob sie direkt mit Korrespondenz bedient werden oder nicht.

4.
Wir überprüfen derzeit die Geschäftstätigkeit der Envion AG, insbesondere die Aktivitäten rund um das ICO. Es wird auch geprüft, ob im Rahmen der Gläubigerkündigung weitere Informationen über die Art und Weise, wie Forderungen angekündigt werden sollen, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kläger allein für die korrekte und vollständige Einreichung ihrer Ansprüche verantwortlich sind. Weder das Konkursbüro Zug noch die Hilfspersonen haben diesbezüglich eine beratende Funktion; sie können sie auch nicht gesetzlich vertreten.

5.
Aufgrund der hohen Anzahl von Investoren/Käufern von Token ist es leider nicht möglich, individuelle Antworten auf die per E-Mail gesendeten Informationsanfragen zu geben. Bitte beachten Sie auch, dass keine Empfangsbestätigungen für eingehende Briefe und E-Mails erfolgen. Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren werden laufend auf der Website www.envion-konkurs.ch veröffentlicht.

6.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass weder die vorliegende(n) und / oder zukünftige(n) Mitteilung(en) noch andere Hinweise auf das Forderungsregistrierungsverfahren in irgendeiner Weise als Anerkennung von Forderungen im laufenden Konkursverfahren zu verstehen sind. Die sachliche Prüfung der Ansprüche erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des so genannten Kollokationsverfahrens.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

WENGERPLATTNER
Servicezentrum

Der Liquidator stellt damit klar, dass derzeit keine Eile bei der Forderungsanmeldung besteht. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, rät die Kanzlei CLLB daher allen Investoren, die Forderungsanmeldungen zum Konkursamt ausführlich zu begründen. Der Liquidator stellt in seinem Schreiben zudem ausdrücklich fest, dass er keine Rechtsberatung im Konkursverfahren vornehmen kann.

CLLB bereitet derzeit zusammen mit einer Schweizer Kanzlei die Begründung für die Forderungsanmeldung der von ihr vertretenen Anleger vor und wird das Konkursverfahren bis zum Abschluss beobachten und begleiten.

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