Berlin, München, 31.10.2018
Fast täglich melden sich weitere Geschädigte des Envion ICO bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Erwerb ihrer EVN-Token rückabwickeln möchten. Vor dem LG Berlin wurden daher entsprechende weitere Klagen auf Rückabwicklung gegen die Envion AG u.a. eingereicht.Die von der Kanzlei CLLB vertretenen Investoren werfen den Verantwortlichen des Envion ICO insbesondere vor, über wesentliche Umstände des ICO getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der EVN Token eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen Beklagten nicht nur das im Rahmen des Envion ICO investierte Kapital an die Anleger zurückzahlen, sondern zudem auch deren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen erstatten. Die Klagen der Investoren sind auf Rückerstattung des Investments in Euro gerichtet. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert des Investments im Zeitpunkt der Erwerbs der EVN Token.
In einem aktuellen Bericht der Berner Zeitung (BZ), vom 26.10.2018, wurden nunmehr neue Vorwürfe bekannt, die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow, gegenüber dem ehemaligen Verwaltungsrat der Envion AG, Herrn Matthias Woestmann erhoben werden.
Nach Angaben der BZ unterbreitete der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG dem Geschäftsführer der Trado GmbH u.a. das Angebot, die Envion AG aufzulösen und den Investoren ihr im Rahmen des ICO eingesetztes Kapital zum aktuellen Tageskurs in Kryptowährungen Bitcoin & Ether (BTC, ETH) zurück zu erstatten.
Die seit dem ICO eingetretenen, erheblichen Kursverluste von ETH und BTC sollten dabei in voller Höhe zu Lasten der Investoren gehen.
Die Erlöse aus dem ICO wurden von Seiten der Envion AG grösstenteils zeitnah in den relativ stabilen US-Dollar (USD) gewechselt. Die erhebliche Kursdifferenz zwischen ETH und BTC zum USD, sollte dabei bei den Aktionären der Envion verbleiben und unter diesen aufgeteilt werden, so berichtet die BZ, weiter.
Aufgrund dieser Konstruktion wäre allein bei den Aktionären der Envion ein zweistelliger Millionenbetrag verblieben. Den Schaden hätten die Anleger zu tragen, da diese aufgrund des Erwerbs der EVN Token, keine Aktionäre der Envion AG geworden sind, sondern durch den Erwerb der EVN Token lediglich ein tokenisiertes Genussrecht nach deutschem Recht erwerben sollten.
Woestmann, so zitiert die BZ den Geschäftsführer der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow weiter, hätte sodann vorgeschlagen, diesen Betrag „unter uns aufzuteilen“.
Dieser von der BZ berichtete Sachverhalt wird sicherlich auch Eingang in die gerichtlichen Verfahren gegen die Envion AG finden, erklärt CLLB, Rechtsanwälte.
Sollten die Ausführungen der BZ stimmen, bestätigen sich die schlimmsten Vermutungen vieler Investoren, dass auf Seiten der Envion AG offenbar kein Interesse mehr besteht, sich um die Belange der Investoren zu kümmern.
Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG, Matthias Woestmann hat die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckows erhobenen Vorwürfe gegenüber der BZ bereits zurückgewiesen.
Interessant ist dabei die Formulierung, die Woestmann gegenüber der BZ gewählt hat.
Er spricht nun erstmals eine mögliche „Überschuldung“ der Envion AG an.
Wörtlich wird der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG von Seiten der BZ wie folgt zitiert:
„Die Vorstellung, dass ein überschuldetes Unternehmen aufgelöst und einen Großteil des Kapitals an die Aktionäre verteilt, ist völlig realitätsfern“.
Woher nun diese angebliche Überschuldung der Envion AG stammen soll, wird nicht erklärt.
Fest steht auch diesem neuen Artikel der BZ nur, dass eine der beiden Parteien offenbar die Unwahrheit sagt. Zur Beruhigung der Anleger führt ein solches Vorgehen sicherlich nicht.
Die Gründer wollen nunmehr offenbar die drohende Liquidation der Envion AG mit ungewissen Folgen für die Investoren doch noch abwenden.
Nach Information der BZ wurden nunmehr von Seiten der Gründer die fehlenden Informationen an die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA weitergeleitet, um die Liquidation in letzter Minute noch abzuwenden. Warum allerdings offenbar nur die Gründer und nicht die Envion AG selbst über diese -offenbar erforderlichen Informationen- verfügt, wird ebenfalls noch aufzuklären sein.