Der Skandal um Envion geht in die nächste Runde.
Berliner Landgericht gibt einstweiliger Verfügung des Gründerteams gegen Woestmann statt – kein Verkauf von Firmenanteilen
Berlin, 08.06.2018 Erst Mitte der Woche hatte Matthias Woestmann, CEO der Envion AG, noch das Prüfungsgutachten der IT-Spezialisten der Firma Blockchain Intelligence Group (BIG) zu den illegal produzierten Token vorgelegt, welches die Gruppe der Gründer um Michael Luckow belasten sollte.
Nun bestätigte das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Woestmann, dass dieser neben seinem Freund und Anwalt Herrn Thomas van Aubel und dessen Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen nicht über Firmenanteile der Envion AG verfügen oder diese verpfänden dürfe.
Im Raum steht der Vorwurf, dass Matthias Woestmann, unterstützt von seinem Freund und Anwalt Thomas van Aubel, illegal eine Kapitalerhöhung bei der Envion AG durchführte und die Gruppe der Gründer um Michael Luckow, die ursprünglich 81 % der Firmenanteile hielt, auf 33% Firmenbeteiligung verwässerte.
Nach Auffassung des Gerichts verstieß Matthias Woestmann offensichtlich gegen einen Vertrag zwischen seinem Unternehmen „Quadrat Capital GmbH“ und der „Trado GmbH“, die die Anteile der Gründergruppe hielt. Nach diesem Vertrag hätte Woestmann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Gründergruppe eine Kapitalerhöhung durchführen dürfen.
Dadurch, dass Woestmann und seine Partner Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen eine illegitime Kapitalerhöhung durchführten, unternahmen sie den Versuch, unter Verstoß gegen bestehende Verträge, die Firma gegen den Willen der Gründergruppe zu übernehmen.
Über die Pläne von Woestmann und Co. für die Envion AG nach Übernahme kann derzeit nur spekuliert werden.
Für die Investoren der Envion AG ist dies besonders ärgerlich, weil bis heute offenbar keine konkreten Pläne von Mathias Woestmann oder dessen Kompagnons vorgelegt wurden, wie der eigentliche Unternehmensplan verwirklicht werden soll.
Durch die ganze Affäre entstehen der Envion AG und zuletzt auch den Investoren Schäden in Millionenhöhe, da gerade in der Miningbranche der Grundsatz „Zeit ist Geld“ nur allzu deutlich wirkt.
Statt monatliche Renditen in Millionenhöhe über das Minen und den Verkauf geminter Bitcoins und anderer Kryptowährungen zu erwirtschaften, herrscht bei Envion faktisch seit Monaten Stillstand. Die Produktion der Mobilen Mining Einheiten musste gestoppt werden, das renditeträchtige Mining konnte bis heute nicht gestartet werden.
Dies schlägt sich natürlich auch auf den Kurs des EVN-Token nieder. Dieser verlor infolge des Skandals bereits über 50% an Wert.
CLLB Rechtsanwälte bereitet bereits erste Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen vor und hat bereits mit der Staatsanwaltschaft in Berlin Kontakt aufgenommen.
Sofern die ENVION AG und die hier handelnden Personen zu Schadenersatz verpflichtet sind, müssen diese auch die den Investoren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstatten, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte weiter.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt CLLB weiter.