CLLB vertritt Opfer von Cybercrime-Angriffen
München, Berlin 17.11.2022 – In jüngster Zeit häufen sich auch bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Anfragen von Verbrauchern, die im Zusammenhang mit vermeintlichen Investments in Kryptowährungen ihr mühsam erspartes Vermögen verloren haben.
Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei CLLB rät zur Vorsicht. Die hochprofessionellen, oftmals aus dem Ausland agierenden Täter, werben ihre Opfer in der Regel im Internet mit Versprechungen von teils astronomischen Renditen durch scheinbar sichere Geldanlagen in Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, etc… Sobald die Betroffenen ihre Daten hinterlegt haben, werden sie telefonisch und per Email von angeblichen Brokern und Finanzberatern kontaktiert. Sodann wird ein geringer Einzahlungsbetrag gefordert und von den meisten Opfern auch direkt überwiesen.
Die perfide Masche der Betrüger: Anhand von Betrugssoftware werden auf dem Account der Opfer nach kurzer Zeit vermeintliche Gewinnentwicklungen simuliert. Parallel werden die Betroffenen von den Kriminellen, weiter unter Druck gesetzt und zur Einzahlung weiterer Beträge gedrängt. Die Betrüger hören meist erst auf, wenn sie sich sicher sind, dass bei den Betroffenen kein Geld mehr zu holen ist.
Wittern die Betroffenen den Betrug oder wollen sie Auszahlungen vornehmen, erfinden die Täter fadenscheinige Ausreden: Eine Auszahlung sei erst ab einer gewissen Summe möglich, es sei nicht klug, die Gewinne nicht weiter laufen zu lassen, Ermittlungen des Finanzamtes würden eine Auszahlung verzögern. Oftmals werden gefälschte Dokumente vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Gelder tatsächlich vorhanden seien. Gewinne, so die Täter, könnten zudem grundsätzlich erst ausgezahlt werden, sobald eine weitere Bearbeitungsgebühr oder anfallende Steuern beglichen werden.
CLLB-Rechtsanwälte raten Geschädigten, sich nach Feststellung des Betrugs unverzüglich mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen oder mittels anwaltlicher Unterstützung eine Strafanzeige bei einer auf Internetkriminalität spezialisierten Abteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu stellen. Im besten Fall können die Gelder nachverfolgt und die Konten der Kriminellen eingefroren werden. Die Erfolgschancen sind umso höher, je früher eine Anzeige gestellt wird.