Opalenburg: Anleger obsiegt vor Landgericht München I

Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I

München, 12.06.2018: Die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gegen ein Urteil des Amtsgerichts München hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Der im Berufungsrechtszug von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht noch wegen seitens des Gerichts angenommener Unzuständigkeit gewonnen. Das Landgericht München I als Berufungsgericht nahm zwar eine Zuständigkeit an, wies die Berufung der Opalenburg aber dennoch zurück.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen verklagt – ohne Erfolg.

Das Landgericht München I stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Beteiligung zustand, welches dieser auch wirksam ausgeübt hatte.

Rechtsfolge sei, so das Landgericht München I, dass der aus dem Beteiligungsverhältnis ausgeschiedene Anleger die Leistung seiner noch nicht erbrachten Kommanditeinlage verweigern könne. Er sei nur noch in Höhe seines negativen Kapitalkontos zur Beitragszahlung verpflichtet, so das Landgericht München I. In dem durch das Landgericht München I entschiedenen Fall hat das Landgericht München I eine Pflicht des von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers zur Beitragszahlung vollständig verneint.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen,  das Beteiligungsverhältnis zu beenden.

 

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