Abgasskandal: LG Offenburg spricht Käufer eines VW Touran Schadensersatz zu

VW muss Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten – Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

München, 08.11.2018. VW muss dem Käufer eines gebrauchten und vom Abgasskandal betroffenen VW Touran TDI Schadensersatz leisten. Mit Urteil vom 19.10.2018 hat das Landgericht Offenburg entschieden, dass VW das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 2 O 193/18).

In dem VW Touran Diesel war der durch den Abgasskandal bekannte Motor EA 189 verbaut. Bei diesem Motor sorgte eine Manipulationssoftware dafür, dass die Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand aber nicht im regulären Betrieb eingehalten wurden. Der Kläger hatte das angeordnete Software-Update durchführen lassen, aber Ende 2017 die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangt. „Wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht, weil durch das Software-Update eventuell Folgeschäden auftreten und der Mangel somit nicht behoben wurde. Außerdem waren die vermeintlich geringen Emissionen des VW Touran ein Kaufargument für unseren Mandanten. Hätte er gewusst, dass diese Werte nur durch Abgasmanipulationen erreicht werden, hätte er dieses Fahrzeug nicht gekauft“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Offenburg gab der Klage weitgehend statt. Es stellte fest, dass in dem VW Touran eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde und unterstellte prozessual, dass dies mit Wissen und Wollen des damaligen Vorstands erfolgt ist. Durch die Abschalteinrichtung habe der Kunde erhebliche Nachteile hinnehmen müssen. Denn die Abgaswerte entsprechen nicht der Fahrzeugbeschreibung und übersteigen die zulässigen Grenzwerte. Zudem habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Käufer erwartet, dass das erworbene Fahrzeug mangelfrei ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der Kläger sei aber über die Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht worden und somit geschädigt worden. Den Schaden habe VW dadurch verursacht, ein Fahrzeug mit gesetzeswidriger Software in den Verkehr gebracht zu haben. Aus Profitstreben habe VW im großen Umfang und mit erheblichem Aufwand Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich die Käufer getäuscht. Dieses Handeln sei sittenwidrig gewesen und auch mit Vorsatz erfolgt, stellte das LG Offenburg fest.

Der Schadensersatzanspruch des Klägers entfalle auch nicht deshalb, weil das Software-Update installiert wurde. Denn der Schaden bestehe schon im Abschluss des Kaufvertrags. Ohne die sittenwidrige Täuschung wäre dieser Vertrag erst gar nicht zu Stande gekommen. Dieser Schaden werde durch das Update nicht beseitigt.

„Das Urteil zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, auch wenn das Update aufgespielt wurde. Allerdings sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da sie Ende des Jahres verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

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