VW muss Käufer eines Golf Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann keinen Wertersatz verlangen
München, 23.11.2018. Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt. Das Gericht sprach dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Golf TDI mit Urteil vom 14.11.2018 Schadensersatz zu. Volkswagen muss ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten und hat keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (Az.: 021 O 4310/16). Konkret bedeutet dies in diesem Fall, dass der Kläger das Auto ca. sechs Jahre lang genutzt hat und VW für diese Nutzung nicht einen Euro verlangen kann.
„Es gibt inzwischen etliche verbraucherfreundliche Urteile in Sachen Abgasskandal, doch die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ist schon ein echter Hammer. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Allerdings haben sie Volkswagen bisher immer den Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Das LG Augsburg geht nun aber noch einen entscheidenden Schritt weiter und sieht keine Grundlage für den Anspruch auf einen Nutzungsersatz. Wenn dieses Beispiel Schule macht, können noch viele durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher von diesem Urteil profitieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, hat er geklagt und vor dem Landgericht Augsburg einen eindrucksvollen Sieg errungen. Durch die Verwendung der Manipulations-Software habe sich VW sittenwidrig verhalten und dadurch auch die Kunden getäuscht. Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet. Ähnlich haben schon zahlreiche Gerichte entschieden und den geschädigten Käufern Schadensersatz zugesprochen. Neu am Urteil des LG Augsburg ist, dass es keine Grundlage für einen Nutzungsersatz für VW sieht. „Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der Urteilsbegründung.
Erwartungsgemäß hat Volkswagen schon angekündigt, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Ob VW es aber tatsächlich auf eine verbraucherfreundliche und wegweisende Entscheidung vor einem Oberlandesgericht ankommen lässt, bleibt abzuwarten. Bisher wurden derartige Entscheidungen häufig vermieden. Ganz unabhängig davon, ob es zu einem Urteil durch ein Oberlandesgericht kommt, belegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen, dass durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtanwalt Dr. Leitz. Dies wird durch eine Statistik des ADAC untermauert. Demnach seien bis September 2018 von 1101 dem ADAC vorliegenden Gerichtsentscheidungen 729 zu Gunsten der Käufer ausgegangen.
Verbraucher haben im Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die Verjährung droht.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/