München, 25.07.2018 Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – in einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit seine vorläufige Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben. Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen“ spricht. Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich hält!
Diese Einschätzung entspricht der Auffassung vieler mit Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals befasster Landgerichte. CLLB Rechtsanwälte, die außergerichtlich und gerichtlich mehrere Hundert geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen des Volkswagen Konzerns (Volkswagen AG, Audi, Seat, Skoda) vertreten, begrüßen diese vorläufig geäußerte rechtliche Einschätzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausdrücklich, so Dr. Henning Leitz. Es ist wichtig, dass vom Diesel Abgasskandal betroffene Kunden endlich diesen positiven Hinweis eines Oberlandesgerichts erhalten, dass die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sehr gut sind. Auch CLLB Rechtsanwälte stützen die für ihre Mandanten bundesweit eingereichten Klagen im Diesel Abgasskandal auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Fahrzeugkäufer.
Erfreulich ist zudem, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgrund des Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch eine Begründung der Haftung der VW AG über § 831 BGB für möglich hält.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de