Wirecard AG: EY im Fadenkreuz

Aktionäre können unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer des DAX Konzerns geltend machen

München, 29. Juni 2020. Die Ernst & Young GmbH (EY) war seit vielen Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut und hatte bis zuletzt stets bestätigt, dass die bilanzierten Zahlen zutreffend sind. Tatsächlich jedoch meldeten Wirecard und EY letzte Woche, dass rund ein Viertel der Bilanzsumme, d.h. 1,9 Mrd. Euro „fehlen“. Ob dies möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs ist, wird sich voraussichtlich erst im weiteren Verlauf herausstellen.

Laut Presseberichten verteidigt sich EY damit, dass der nun aufgedeckte, mutmaßliche Betrug früher nicht hätte aufgedeckt werden können. „Das halte ich weder für logisch noch für plausibel.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München. Denn es gab seit 2008 immer wieder öffentliche Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bilanzierung des Unternehmens. Schon früh kritisierten beispielsweise Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Bilanzierungspraxis der Wirecard AG. Diese trat dem stets auffallend aggressiv entgegen und verwies auf die Prüfungen von EY. Im weiteren Verlauf erschienen im Jahr 2016 dann mehrere Artikel in der Financial Times, wonach die Rechnungslegung von Wirecard z.T. auf Fälschungen und falschen Konten beruhe. Wirecard reagierte darauf wieder jeweils mit öffentlichen Dementi, Stellungnahmen und Erklärungen, wonach die Richtigkeit der ausgewiesenen Zahlen nicht nur von Wirecard, sondern auch „unabhängig“ im Rahmen des Jahresabschlusses verifiziert würden.

Auch EY selbst ging in ihren Bestätigungsvermerken auf die Vorwürfe ein und bestätigte daraufhin noch einmal und ausdrücklich die Richtigkeit der bilanzierten Zahlen. Dabei liegt auf der Hand, dass viele von der jahrelangen, kritischen Berichterstattung verunsicherte Anleger gerade auf die Richtigkeit der Testate von EY vertrauten. „So, wie es für mich aussieht, hat EY erst viel zu spät geeignete Prüfungsnachweise eingeholt und davor billigend in Kauf genommen, dass die von ihr bestätigten Geschäftszahlen der Wirecard AG in den Jahresabschlüssen die tatsächliche Lage nicht zutreffend wiedergaben.“ meint Rechtsanwalt Braun, der mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG nicht verwandt oder verschwägert ist.

CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, die gerade wegen der vermeintlich unabhängigen und sorgfältigen Abschlussprüfung in Wirecard investiert haben, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen EY von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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