München, 21.08.2026. Bei Online-Sportwetten über die deutschsprachige Plattform von bwin hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte unterm Strich verloren. Seine Verluste von rund 24.000 Euro erhält er jedoch zurück. Da die beklagte Bwin (Deutschland) Ltd. sich nicht an das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro gehalten hat, müsse sie den finanziellen Schaden, der aufgrund der Überschreitung entstanden ist, ersetzen. Das entschied das Landgericht Dresden mit Urteil vom 12.08.2026.
Der Kläger hatte über die deutschsprachige Plattform bwin zwischen Juni 2021 und Juni 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Bwin (Deutschland) Ltd. verfügt seit Oktober 2020 über eine Lizenz, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Genehmigung ist allerdings mit gesetzlichen Vorgaben verbunden. So muss der Veranstalter der Sportwetten dafür Sorge tragen, dass ein Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreitet. Nur in Ausnahmefällen kann die monatliche Einzahlungsgrenze erhöht werden.
Eine solche Ausnahme lag hier nicht vor. „Dennoch konnte unser Mandant das Einzahlungslimit in mehreren Monaten zum Teil deutlich überschreiten. Im Januar 2022 konnte er sogar über 33.000 Euro bei den Online-Sportwetten einzahlen. Aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits hat unser Mandant einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 24.000 Euro erlitten. Diesen Verlust haben wir von bwin zurückgefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Dresden folgte der Argumentation und bestätigte den Schadenersatzanspruch des Klägers. Gemäß § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag müsse der Veranstalter von Online-Glücksspielen anbieterübergreifend dafür sorgen, dass die Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreiten können. Gegen diese Regelung habe die Beklagte verstoßen. Der Kläger könne daher die Erstattung der Verluste, die auf die Überschreitung des Einzahlungslimits zurückzuführen sind, verlangen, entschied das Gericht.
Das Argument der Beklagten, dass der Kläger in anderen Monaten Gewinne erzielt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Laut Glücksspielstaatsvertrag komme es ausschließlich auf die Einhaltung des Einzahlungslimits in den jeweiligen Monaten an.
Es habe zwar die Möglichkeit bestanden, das Einzahlungslimit unter bestimmen Voraussetzungen zu erhöhen. Dies sei aber weder bei der Registrierung des Klägers, noch in den Folgemonaten, geschehen. Dass das Limit im Juni 2022 erhöht wurde, war unwesentlich, da in diesem Monat keine Verluste angefallen sind.
Die Einhaltung des Einzahlungslimits stelle eine vertragliche Nebenpflicht dar, die dazu diene, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Gegen diese Nebenpflicht habe die Beklagte verstoßen und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Dresden.
„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Einzahlungslimit, verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.
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