Abgasskandal – Mercedes GLK 220 CDI unter Verdacht

München, 15.04.2019. Der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 gerät im Abgasskandal in den Blickpunkt. Laut Medienberichten hat das Kraftfahrt-Bundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell entdeckt und daher ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Bei rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 besteht der Verdacht, dass die Abgaswerte mittels einer unzulässigen Software beeinflusst wurden.

Dabei soll Mercedes eine Methode verwendet haben, die so noch nicht bekannt war. Die Software soll dafür gesorgt haben, dass im Prüfzyklus die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür gesorgt hat, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten wurden. Im realen Straßenverkehr soll diese Funktion allerdings nicht aktiviert sein, so dass deutlich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen werden und der Grenzwert nicht eingehalten wird, berichtete zuerst die „Bild am Sonntag“ am 14. April. Pikantes Detail: Bei Software-Updates soll Daimler bereits versucht haben, diese Funktion unbemerkt wieder zu entfernen, heißt es in dem Bericht weiter. Ein Daimler-Sprecher sagte dazu: „Die Behauptung, dass wir mit der freiwilligen Service-Maßnahme etwas ,verbergen‘ wollen, ist unzutreffend.“

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist der unzulässigen Abschalteinrichtung dem Bericht zufolge schon seit Herbst 2018 auf der Spur. Bei routinemäßigen Prüfungen sei die umstrittene Software-Funktion beim Motortyp OM 651 aufgefallen. Weitere Untersuchungen beim Mercedes GLK 220 CDI haben den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung offenbar erhärtet. Kann Daimler den Vorwurf nicht entkräften, droht dem Autobauer ein weiterer verpflichtender Rückruf durch das KBA.

Daimler gerät nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Blickpunkt. Allein in Deutschland muss der Konzern rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Daimler bestreitet zwar unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, führt den Rückruf aber durch. „Von diesem Rückruf sind ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Nun könnte sich der Abgasskandal bei Mercedes auch auf Diesel-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 erweitern und noch einmal ein deutlich größeres Ausmaß erreichen“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Zu beachten ist, dass das Landgericht Stuttgart Mercedes erst Anfang des Jahres zu Schadensersatz verurteilt hat. Das Gericht stufte die von Mercedes verwendeten thermischen Fenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung ein – eine Funktion, die auch bei zahlreichen Mercedes-Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 5 verwendet wird.

Rechtsanwalt Braun: „Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können auch betroffene Mercedes-Kunden ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.“

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

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