Audi muss Eigentümer von 3.0 TDI Fahrzeugen entschädigen

Berlin / München 27.01.2020 Der Wind hat sich gedreht und bläst nun der Audi AG ins Gesicht. Seit der Klärung der Rechtslage durch den Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal kassiert nach Beobachtungen von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte auch die Audi AG mehr und mehr Niederlagen wegen den von ihr hergestellten 3.0 l TDI Motoren. Mehrere Oberlandesgerichte haben die Audi AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Die Audi AG stellt im VW-Konzern die großen 3.0 TDI und 4.2 TDI 6- und 8-Zylindermotoren her, die in diverse Audi Modelle eingebaut werden bzw. wurden, ebenso in den VW Touareg und in den Porsche Macan und den Cayenne. Das Kraftfahrtbundesamt hat Aufwärmstrategien entdeckt, die nahezu nur bei Durchlaufen einer Abgasprüfung nach dem NEFZ aktiviert werden. Diese Aufheizstrategien stellen nach den Feststellungen des KBA illegale Abschalteinrichtung dar, was nach Meinung von CLLB Rechtsanwälte dazu führt, dass die Rechtsprechung zur vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch die VW AG auch auf die Audi AG und Fahrzeuge mit Audi Motoren angewendet werden kann. Derartige Fahrzeuge halten die Abgasgrenzwerte nur im Abgastest ein, oftmals aber nicht im realen Fahrbetrieb, weshalb das KBA eine Neuprogrammierung der Fahrzeugsoftware verpflichtend angeordnet hat.

Beispielsweise die Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz haben den Eigentümern von Autos mit den von Audi hergestellten Dieselmotoren Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zugesprochen. CLLB Rechtsanwälte, die viele Eigentümer von Audi-, Porsche und VW Touareg Dieselfahrzeuge vertreten, erwarten weitere dahingehende Entscheidungen verschiedener anderer OLG-Senate.

Rechtsanwalt Bombosch empfiehlt allen Eigentümern von Porsche Dieseln, Audi 3.0 TDI oder 4.2 TDI bzw. von VW Touareg TDI mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die einen Rückruf erhalten haben, zeitnah einen Anwalt mit der Analyse der rechtlichen Möglichkeiten zu beauftragen. CLLB Rechtsanwälte haben schon zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Audi AG erstritten. Dabei gilt grundsätzlich: Je teurer ein Auto war und je weniger Kilometer es auf dem Tacho hat, umso wirtschaftlich sinnvoller kann ein solches Verfahren sein. Rechtsanwalt Bombosch rät den betroffenen Autoeigentümern dazu, rasch tätig zu werden, da zu Ende des Jahres Verjährung eintreten könnte.

Ansprechpartner bei CLLB Rechtsanwälte:

RAe Hendrik Bombosch, Felix Neiss (CLLB Berlin) und Dr. Henning Leitz (CLLB München)

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times