Benziner in Abgasskandal bei Audi verwickelt?

München, 19.08.2020. Ein unabhängiges Gerichtsgutachten bringt Audi im Abgasskandal gehörig unter Druck. Das Gutachten liefert deutliche Hinweise darauf, dass nicht nur bei Audi-Dieselfahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, sondern auch bei Benzinern. Der Abgasskandal würde dann bei der VW-Tochter eine ganz neue Dimension erreichen.

Das Gutachten wurde im Rahmen eines Verfahrens gegen Audi vor dem Landgericht Offenburg angeordnet. Konkret ging es um einen Audi Q5 TFSI 2.0 des Baujahrs 2015 mit der Abgasnorm Euro 6. Der Gutachter nahm die Abgasreinigung bei diesem Benziner-Modell genau unter die Lupe. Dabei liefert das Gutachten starke Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei dem Audi Q5.

Es deutet einiges darauf hin, dass das Fahrzeug eine Zykluserkennung aufweist und anhand des Lenkradwinkels erkennt, ob es sich im Prüfmodus befindet. Dann stößt das Fahrzeug weniger Abgase aus, während die Emissionen im realen Straßenverkehr wieder deutlich steigen.

Laut Gutachten steigt der Ausstoß an Kohlenmonoxid um 60 Prozent und der Ausstoß von Stickoxiden um 24 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer. Damit ist der zulässige Grenzwert von 60 mg/km für Benziner der Abgasnorm Euro 6 klar überschritten. Auch Audi hatte deutlich geringere Abgaswerte angegeben als das Gutachten zu Tage gefördert hat.

Das Gutachten legt den Verdacht nahe, dass das Fahrzeug im Prüfzyklus in einen „sauberen Test-Modus“ schaltet und im Realbetrieb deutlich mehr Abgase ausgestoßen werden. „So ein Prinzip ist von den Abgasmanipulationen bei den Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 des VW-Konzerns bestens bekannt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Benzinern wird durch weitere Recherchen des SWR verstärkt. Demnach liegen dem Sender interne Dokumente des VW-Konzerns vor, die darauf hinweisen, dass bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551, wie dem Audi Q5, eine sog. Zykluserkennung vorliegt. Demnach würde die Schaltung des Automatikgetriebes verändert, wenn das Lenkrad bei der Abgasprüfung nicht eingeschlagen ist und der Abgasausstoß reduziert. Im Realbetrieb sei die Funktion kaum aktiv. Gegenüber den Behörden habe man die konkrete Lenkwinkelerkennung nicht dargelegt, heißt es in dem internen Dokument weiter.

„Es deutet einiges darauf hin, dass sich der Abgasskandal bei Audi auch auf Benziner ausgeweitet hat. US-Behörden verfolgen schon länger entsprechende Hinweise. Bestätigt sich der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung können betroffene Audi-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach Entscheidung des BGH ist eine derartige Prüfstandserkennung nicht zulässig“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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