Dieselskandal: Auf Daimler rollt eine Klagewelle zu

Rückrufe, Schadensersatz, Straf- und Bußgeldverfahren

München, 20. Februar 2019. Die Daimler AG hat längst ihren eigenen Dieselskandal. Nicht nur der vom Kraftfahrtbundesamt verordnete Rückruf von mehreren hunderttausend Fahrzeugen belastet den Fahrzeugbauer. Außerdem laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrug und unerlaubter Werbung. Und ganz unabhängig davon hatte auch das Landgericht Stuttgart kürzlich entschieden, dass in verschiedenen Motoren von Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Jetzt wurde durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch noch ein Bußgeldverfahren gegen Daimler eingeleitet, weil in dem Unternehmen mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen unter Umständen gegen Aufsichtspflichten verstoßen wurde. Medienberichten zufolge kosteten ähnliche Vorwürfe den Volkswagen-Konzern bereits eine Milliarde Euro.

Bei Daimler geht es – anders als bei Volkswagen – um so genannte „Thermofenster“. Das heißt, bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ wird die Abgasreinigung zurückgefahren. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG stellt sich auf den Standpunkt, dass die Abschaltung der Abgasreinigung nicht verheimlicht wurde und legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat diese Argumentation jedoch überzeugend widerlegt – weil die Abschaltung der Abgasreinigung bei jahresdurchschnittlichen Temperaturen die Regel ist und damit nicht „notwendig“ sein kann. Das gilt schon deshalb, weil es durchaus vergleichbare Motoren anderer Hersteller gibt, die belegen, dass es andere technische Lösungen als die Abschaltung der Abgasreinigung gibt.

„Betroffen sind vor allem Modelle des Mercedes Vito, der V-Klasse, der C- und der E-Klasse, aber auch viele andere. Denn es handelt sich um mehrere, sehr häufig verbaute Motoren. Da rollt eine Klagewelle auf die Daimler AG zu.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB. Denn nach der (nicht rechtskräftigen) Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart haben Käufer der betroffenen Dieselfahrzeuge unabhängig von den angeordneten Rückrufen Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG.

CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits hunderte Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

 

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