Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf für 60.000 Porsche Cayenne und Porsche Macan an

Prüfer des KBA entdecken erneut unzulässige Abschalteinrichtungen – Porsche kein unbeschriebenes Blatt im Dieselskandal 

München, 24.05.2018 – Die Akte Porsche im Dieselskandal füllt sich. Bei knapp 7.000 Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und rund 53.000 Porsche Macan Euro 6 3 Liter V6 TDI haben die Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erneut unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Diese können dazu führen, dass die Fahrzeuge einen erhöhten Ausstoß an giftigen Stickoxiden haben. Die Behörde ordnete daher den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an. Von den betroffenen Porsche Cayenne sind knapp 4.000 Modelle in Deutschland zugelassen; beim Macan sind es etwa 15.000 Fahrzeuge.

Weder der Porsche Cayenne noch der Porsche Macan sind ein unbeschriebenes Blatt im Dieselskandal. Für den Macan hatte es schon im Jahr 2016 ein Softwareupdate wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben. Beim Cayenne wurde der Rückruf im Herbst 2017 amtlich angeordnet und zwischenzeitlich sogar einen Verkaufsstopp verhängt. Dennoch tauchten schon im Januar 2018 erneut Spekulationen auf, dass es sowohl beim Cayenne als auch beim Macan weitere illegale Abschalteinrichtungen geben könnte. Diese Spekulationen haben sich bei den Überprüfungen durch das KBA offenbar bestätigt.

Porsche ist nun aufgefordert, dem KBA ein geeignetes Maßnahmenpaket vorzulegen und die illegalen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Das könnte sich besonders beim Porsche Macan als schwierig erweisen. Wie „Spiegel Online“ ohne Angaben von Quellen berichtete, sollen die Prüfer des KBA beim Macan gleich fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden haben. „Offensichtlich gibt es beim Macan große technische Probleme, die Abgasreinigung in den Griff zu kriegen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass dies durch ein einfaches Software-Update gelingen kann“, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte.

Porsche baut Dieselmotoren nicht selbst, sondern bezieht sie von der Konzernschwester Audi. Auch der Ingolstädter Autobauer musste kürzlich zwei Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen.

„Besonders erstaunlich ist, dass es sich bei den zurückgerufenen Fahrzeugen um Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 6 handelt, die angeblich besonders sauber sein sollen und entsprechend beworben wurden. Allerdings wurde den Käufern wohl nur Sand in die Augen gestreut und gemäß den nunmehrigen Enthüllungen weiterhin getrickst, um die zulässigen Emissionsgrenzwerte einhalten zu können. Den Schaden haben die Käufer, die ein mangelhaftes Fahrzeug erworben haben und nun auch noch mit Wertverlust und drohenden Fahrverboten zu kämpfen haben“, sagt Rechtsanwalt Kainz.

Allerdings müssen sich die betroffenen Porsche-Käufer nach Meinung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht mit einem einfachen Software-Update abspeisen lassen. Ihr Fahrzeug weist einen Mangel auf, der sich nicht so ohne weiteres beheben lässt. Daher können grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden.

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