Landgericht Baden-Baden spricht Audi-Halterin Schadensersatz zu

VW haftet als Motorenhersteller für Abgasmanipulationen beim Audi Q3

München, 07.11.2018. Wieder gibt es ein verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal. VW muss der Eigentümerin eines von den Abgasmanipulationen betroffenen Audi Q3 2,0 TDI Quattro Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 25. Oktober 2018 entschieden (Az.: 2 O 102/18).

„Das Landgericht Baden-Baden hat unserer Klage in allen wesentlichen Punkten weitgehend stattgegeben. Unsere Mandantin kann ihren Audi Q3 zurückgeben und VW muss als Hersteller des Motors EA 189 mit der Manipulationssoftware den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Der verstorbene Ehemann der Klägerin hatte den Audi Q3 im Jahr 2012 neu gekauft. In dem Fahrzeug ist der von VW hergestellte Diesel-Motor EA 189 verbaut. Eine Manipulationssoftware in diesem Motor sorgt dafür, dass auf dem Prüfstand geringere Emissionen ausgestoßen werden als im regulären Straßenverkehr. Diese Motorsteuerungssoftware hatte das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und den Rückruf angeordnet. Als Erbin ihres verstorbenen Ehemannes verlangte die Klägerin Schadensersatz, da das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen mangelhaft sei.

Das LG Baden-Baden gab der Klage weitgehend statt. „Das Gericht stellte fest, dass das Fahrzeug nur aufgrund der Abgasmanipulationen in die Schadstoffklasse Euro 5 eingestuft worden war. Dabei hätte die Typengenehmigung aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung überhaupt nicht erteilt werden dürfen. Das Fahrzeug hätte also überhaupt nicht zugelassen werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz. Mit anderen Worten wurde dem Käufer die rechtmäßige Typengenehmigung nur vorgetäuscht, so dass der Käufer sittenwidrig geschädigt worden sei. Denn VW habe aus Gewinnstreben gehandelt und dabei die bewusste Täuschung der Kunden in Kauf genommen. Dies sei auch mit Vorsatz geschehen.

Das LG Baden-Baden kam zu der Auffassung, dass der Ehemann der Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 5 nicht eingehalten werden. Es sei naheliegend, dass kein Kunde ein Fahrzeug kaufen würde, das die Voraussetzungen für die Zulassung im Straßenverkehr nicht erfüllt. Im Ergebnis führe dies dazu, dass VW den Kaufpreis zzgl. Zinsen erstatten muss und nur einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer einbehalten darf.

„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Allerdings müssen die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/audi-abgasskandal

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