LG Stuttgart spricht Käuferin eines Porsche Cayenne 3.0 Diesel (EU6) Schadensersatz zu

Erstes Urteil im Abgasskandal gegen Porsche – Unzulässige Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne verwendet

München, 07.11.2018. Porsche muss einen Cayenne Diesel, Baujahr 2014 mit der Abgasnorm Euro 6, zurücknehmen und der Käuferin Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 entschieden (Az.: 6 O 175/17). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Porsche eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und seine Kunden dadurch vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat.

„Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig ist, dürfte aber ein deutlicher Fingerzeig dafür sein, dass im Abgasskandal auch Schadensersatzklagen gegen Porsche gute Erfolgsaussichten haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Hier geht es nicht um den durch den Abgasskandal bekannten Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware, sondern um die größeren 6Zylinder-Diesel-Motoren, die von Audi gebaut wurden, aber auch bei den Konzernschwestern VW und Porsche zum Einsatz kamen.

Auch wenn es – soweit bekannt – das erste Urteil gegen Porsche im Dieselskandal ist, ist der Autobauer im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt. Schon 2017 musste er den Porsche Cayenne Diesel mit 3-Liter-Motor wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Das hat die Klägerin offenbar zum Anlass genommen, auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu klagen und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu verlangen.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Dafür spreche schon ein Schreiben von Porsche an die Kunden, dass das Fahrzeug ein Software-Update benötige, weil in dem Cayenne eine Software verbaut sei, die dazu führe, dass im regulären Fahrbetrieb mehr Stickoxide ausgestoßen werden als auf dem Prüfstand. Durch die Verwendung der Abschalteinrichtung habe Porsche die Behörden über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und auch die Kunden geschädigt. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug gekauft hätte, wenn sie von der Abschalteinrichtung und dem Risiko gewusst hätte, dass dem Geländewagen möglicherweise der Entzug der Zulassung droht. Dabei habe Porsche auch vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Porsche muss den Cayenne zurücknehmen und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Insgesamt knapp 60.000 Euro zzgl. Zinsen.

Porsche wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Rechtsanwalt Dr. Leitz geht aber davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird. „Zahlreiche Gerichte haben bereits VW wegen der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verurteilt. Ähnlich dürfte es sich bei Porsche verhalten. Porsche hat die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und muss dafür die Verantwortung übernehmen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

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