Neuer Massenrückruf für Mercedes-Diesel

München, 14.10.2019. Der Abgasskandal lässt Daimler nicht los. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut einen Massenrückruf für Mercedes-Diesel angeordnet, wie Daimler am 11. Oktober 2019 mitteilte. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651, die bis Juni 2016 hergestellt wurden.

Wie viele Fahrzeuge von dem Rückruf konkret betroffen sind, wurde noch nicht bekannt. Daimler geht in Europa von einer mittleren sechsstelligen Zahl aus. Darunter dürften europaweit auch rund 260.000 Mercedes Sprinter, davon ca. 100.000 in Deutschland, mit der Abgasnorm Euro 5 sein.

Schon vor rund einer Woche war bekannt geworden, dass das KBA den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem Transporter hat und deswegen ein Anhörungsverfahren gegen Daimler eröffnet hat. Auch wenn Daimler auf dem Standpunkt steht, dass keine illegalen Funktionen bei der Abgasreinigung verwendet werden, konnte das KBA von dieser Sichtweise offenbar nicht überzeugt werden. Ergebnis ist der Zwangsrückruf für hunderttausende Mercedes-Diesel – nicht nur für den Sprinter.

Daimler hat zwar Widerspruch gegen den Rückruf eingelegt, wird ihn aber durchführen.

Dass Daimler neuer Ärger im Abgasskandal drohen könnte, wurde bereits klar als das KBA im Juni 2019 den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. Das KBA bemängelte dabei die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im Straßenverkehr ist die Funktion allerdings nicht aktiv.

Daimler hatte bereits eingeräumt, dass die Funktion in diversen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommt. Da die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnte noch weiteren Modellen mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 der Rückruf drohen.

Der Abgasskandal spitzt sich damit bei Daimler immer mehr zu. Nachdem im vergangenen Jahr rund 670.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen werden mussten, gibt es nun einen Massenrückruf für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5.

„Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Sachmangel dar. Das hat der BGH schon klargestellt. Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen schon zu Schadensersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

 

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