OLG Karlsruhe: Neue Pkw für vom Abgasskandal betroffene Käufer

München, 27.05.2019. Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal für einen weiteren Paukenschlag gesorgt, der die geschädigten Verbraucher erheblich freuen dürfte. Mit drei Urteilen vom 24. Mai 2019 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass die Kläger Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzwagens aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe ihres von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeugs gegen die beklagten Autohäuser haben. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer mit den manipulierten Fahrzeugen müssen die Kläger nicht zahlen (Az.: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18).

Die Kläger haben sich auch durch großzügige Vergleichsangebote nicht von ihrem Weg abbringen lassen und für drei Urteile gesorgt, die ein echter Meilenstein im Abgasskandal sind, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind. „Die Urteile des OLG Karlsruhe werden jetzt schon wegweisend für viele Landgerichte sein und die Aussichten, Ansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, noch weiter verbessern“, sagt Dr. Hennig Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Die Rechtsprechung ist nicht nur bei Modellen mit dem Motor EA 189 interessant, sondern auch bei Modellen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor, wie dem VW Touareg, Porsche Cayenne und Macan oder diversen Audi-Modellen. „Das gilt auch für Mercedes-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Die drei Kläger hatten zwischen 2009 und 2013 Neufahrzeuge, einen VW Touran, einen VW Sharan und einen Audi A3 von den beklagten Autohäusern gekauft. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verlangten sie von den jeweiligen Autohäusern die Lieferung eines neuen mangelfreien Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion. Dies lehnten die Händler mit der Begründung ab, dass die Lieferung eines Ersatzfahrzeugs nicht möglich sei, weil das betroffene Fahrzeug in der gleichen Art nicht mehr produziert werde. Zudem sei die Ersatzlieferung unverhältnismäßig, da ein Software-Update installiert werden könne, das den Mangel beseitigt.

Dieser Argumentation erteilte das OLG Karlsruhe eine klare Absage. Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufs und des Nacherfüllungsverlangens durch die Abgasmanipulationen mit einem Sachmangel behaftet und die Käufer hätten daher einen Anspruch auf die Ersatzlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs. Dem stehe nicht entgegen, dass die Fahrzeuge nicht mehr gebaut würden, da die Nachfolgemodelle zwar verändert, aber vergleichbar seien, so das OLG. Die Ersatzlieferung sei auch nicht unverhältnismäßig teuer, weil inzwischen ein Software-Update vorliege. Dies habe zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens noch gar nicht zur Verfügung gestanden.

„Das OLG Karlsruhe hat damit den Hinweisbeschluss des BGH, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen, konsequent umgesetzt.“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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