Opel muss Diesel nach Gerichtsbeschluss zurückrufen

OVG Schleswig-Holstein bestätigt Rückruf für Opel Zafira, Insignia und Cascada – Betroffene Diesel müssen umgehend nachgerüstet werden.

München, 14.11.2019. Opel ist endgültig im Abgasskandal angekommen. Lange versuchte sich der Autobauer gegen einen vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf für Diesel-Modelle des Opel Insignia, Cascada und Zafira zu wehren und ist damit gescheitert. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte nun auch in zweiter Instanz, dass Opel den Rückruf durchführen muss (Az.: 5 MB 3/19). Der Beschluss des OVG vom 6.November 2019 ist unanfechtbar, d.h. Opel muss die betroffenen Fahrzeuge in Kürze in die Werkstätten beordern.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf für den Opel Zafira 1,6 und 2,0 CDTi, den Cascada 2,0 CDTi und den Insignia 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 bereits im Oktober 2018 angeordnet. Bei Überprüfungen der Modelle hatte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Dabei handelt es sich um ein sog. Thermofenster, das nach Angaben der Behörde schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad dafür sorge, dass die Abgasreinigung gedrosselt werde und dadurch mehr Stickoxide ausgestoßen werden als gesetzlich zulässig. Opel müsse die Fahrzeuge daher nachrüsten, eine freiwillige Rückruf-Aktion des Autobauers sei nicht ausreichend, so das KBA.

Opel hält die beanstandete Funktion jedoch für zulässig und versuchte sich gegen den Rückruf zu wehren. Mit einem entsprechenden Eilantrag war Opel schon in erster Instanz gescheitert und nun auch endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Das OVG bestätigte, dass der vom KBA angeordnete Rückruf sofort umzusetzen sei, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtung umzurüsten.

Das Gericht ließ dabei offen, ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder ob sie aus Motorschutzgründen notwendig sei, so wie es Opel behauptet. Das öffentliche Interesse am Schutz der Gesundheit und Umwelt sei aber höher zu bewerten als ein möglicher Reputationsschaden für Opel.

„Das Kraftfahrt-Bundesamt geht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den betroffenen Modellen aus. Damit dürfte der Weg für Schadensersatzklagen gegen Opel frei sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Der BGH hat bereits bestätigt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. „Ein Software-Update ist in der Regel nicht geeignet, diesen Mangel zu beseitigen, da dann mit anderen Mängeln zu rechnen ist. Zudem ist den Kunden der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da sie ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten sicher nicht gekauft hätten. Betroffene Opel-Kunden haben daher – ähnlich wie im VW-Dieselskandal – gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/opel-abgasskandal/

 

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