Opel scheitert mit Eilantrag gegen Rückruf-Anordnung des KBA

Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle von Opel an – Schwerwiegende Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtung

München, 15.11.2018. Schlappe für Opel vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies am 9. November einen Eilantrag des Autobauers gegen eine Rückruf-Anordnung des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA) zurück.

Das KBA hatte bei der Überprüfung des Opel Insignia und Cascada mit 2-Liter-Diesel-Motor sowie beim Opel Zafira mit 1,6 Liter- und 2-Liter-Dieselmotor der Baujahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Diese können dazu führen, dass es im Fahrbetrieb bei bestimmten Außentemperaturen und bestimmten Drehzahlbereichen zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden kommt. Daher hatte die Behörde mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 den Rückruf für diese Modelle angeordnet. Betroffen sind weltweit etwa 96.000 Fahrzeuge, davon rund 32.000 Pkw in Deutschland. Im Rahmen eines freiwilligen Rückrufs wurden schon bei ca. 23.000 Fahrzeugen Nachbesserungen durchgeführt. Das KBA hat nun verpflichtend angeordnet, diese Maßnahme unverzüglich auch auf die anderen Fahrzeuge auszudehnen und die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen.

Da Opel auf dem Standpunkt steht, dass die Abschalteinrichtungen nicht unzulässig sind, hat der Autobauer Widerspruch gegen die Anordnung des KBA eingelegt und ist mit einem Eilantrag vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht wies den Antrag zurück, weil es schwerwiegende Anhaltspunkte dafür sieht, dass die Auffassung des KBA zutreffend ist und die Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Hingegen sei der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden ohnehin aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits eingetreten, urteilte das VG Schleswig. Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge, um die Luftqualität zu verbessern und Umwelt und Gesundheit zu schützen, habe nun Vorrang. Die bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel sei nicht ausreichend, da das Software-Update zur Verbesserung der Stickoxid-Emissionen für tausende Fahrzeuge immer noch ausstehe.

Opel hat noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Der Rückruf für mehrere tausend Diesel-Fahrzeuge ist aber erheblich näher gerückt. Der Rückruf des KBA ist verpflichtend. Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeughalter dem Rückruf nachkommen müssen, um ein Update aufspielen zu lassen. Ansonsten riskieren sie den Verlust der Zulassung des Fahrzeugs. Welche Auswirkungen ein Update auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss.

„Die betroffenen Opel-Käufer haben aber auch Möglichkeiten, Ihrerseits Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Rückruf durch das KBA und dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts spricht vieles dafür, dass Opel tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Dann weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf und die betroffenen Käufer können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass gute Aussichten bestehen, solche Ansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/opel-abgasskandal

 

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