Rückruf für 60.000 Mercedes GLK 220 CDI

München, 25.06.2019. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Daimler dazu verdonnert, rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückzurufen. Grund für den Zwangsrückruf ist, dass die Prüfer des KBA eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt haben.

Der amtlich angeordnete Rückruf war schon fast zu erwarten, nachdem Mitte April bekannt geworden war, dass das KBA dem Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 mit dem Motor OM 651 nachgeht. Daimler steht wie gewohnt auf dem Standpunkt, keine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, konnte das KBA im Anhörungsverfahren aber offenbar nicht überzeugen. Nach Medienberichten hatte das KBA auch ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, das den Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung offenbar erhärtet hat.

Bei der bemängelten Funktion geht es um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist die Funktion nur im Prüfzyklus aktiviert, während im normalen Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide in die Luft geblasen werden und der Grenzwert nicht eingehalten wird.

Daimler hat zwar Widerspruch gegen den Bescheid angekündigt, wird die 60.000 Mercedes GLK aber wohl zurückrufen müssen. Dabei muss es nicht bleiben, der Rückruf könnte noch deutlich mehr Fahrzeuge betreffen. Denn das KBA weitet seine Untersuchungen auch auf andere Mercedes-Modelle mit dem Motor OM 651 bzw. OM 642 aus. „Der Motor OM 651 wurde bei zahlreichen Mercedes-Modellen verwendet. Sollte bei weiteren Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden, droht ein Rückruf von einem ganz anderen Ausmaß“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

Nachdem Mercedes schon im vergangenen Jahr europaweit rund 700.000 Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen musste, droht nun eine weitere große Rückruf-Aktion, von der diesmal Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen wären. Auch wenn Daimler immer wieder betont, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, steckt Mercedes inzwischen tief im Abgasskandal. „Betroffene Mercedes-Kunden können ähnlich wie im VW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Braun.

Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Mercedes-Käufer können von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren. Zumal das Landgericht Stuttgart bereits entschieden hat, dass Mercedes wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

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