Rückruf für rund 170.000 Mercedes-Diesel

München, 15.06.2020. Daimler muss rund 170.000 weitere Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalttechnik zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den verpflichtenden Rückruf angeordnet. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der A-, B-, C-,E- und S-Klasse mit der Abgasnorm Euro 5, die bis längstens August 2014 produziert wurden. In Deutschland müssen etwa 60.000 Fahrzeuge in die Werkstätten geordert werden.

Für Daimler dürfte der Rückruf durch das KBA nicht sonderlich überraschend gekommen sein. Denn schon im Juni 2019 hatte die Behörde für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Das KBA stufte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Diese Funktion sorgt im Prüfzyklus dafür, dass sich das Motoröl langsamer aufwärmt und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Im realen Straßenbetrieb ist die Funktion allerdings nicht aktiviert, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Daimler hält die Funktion für zulässig und hatte schon vor einem Jahr eingeräumt, dass sie auch in anderen Mercedes-Modellen verwendet wird und weitere Rückrufe folgen könnten.

So kam es dann auch. Es folgten Rückrufe für den Mercedes GLK 200 bzw. 220 CDI 4×2, für bestimmte Varianten des Mercedes E 250 CDI 4Matic sowie für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinter und bestimmte Baureihen des Vito bzw. Viano. Es handelte sich jeweils um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.

Nun hat sich dieser Rückruf auf weitere rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse ausgeweitet. Wie schon bei den anderen Rückrufen hält Daimler die beanstandete Funktion für zulässig und wird Widerspruch einlegen. Der Rückruf werde aber durchgeführt, teilte der Autobauer mit.

„Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Rückruf, dass die unzulässige Funktion entfernt und ein Update aufgespielt werden muss. Welche Auswirkungen ein Update mittel- und langfristig für den Motor hat, ist ungewiss. Hinzu kommt der Wertverlust der Fahrzeuge. Allerdings bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Zumal sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich entwickelt hat“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

So hat der BGH in seinem ersten Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig ist. Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässig sind. „Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, erklärt Rechtanwalt Braun.

Nach einem BGH-Beschluss vom 28. Januar sehen die Gerichte Daimler auch zunehmend in der Pflicht, sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern. „Dabei dürfte es Daimler schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times