Schadensersatz im Abgasskandal bei Fahrzeugkauf 2016

München, 24.09.2019. Im Abgasskandal können Schadensersatzansprüche auch dann durchgesetzt werden, wenn das Fahrzeug erst 2016 und damit nach Veröffentlichung der Abgasmanipulationen gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2019 (Az.: 13 U 149/18). Das OLG sprach der Klägerin, die im November 2016 einen VW Beetle gebraucht gekauft hatte, Schadensersatz zu.

Auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz haben im Abgasskandal schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Besonderheit des Urteils des OLG Hamm liegt darin, dass der Kauf erst im November 2016 und damit über ein Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals erfolgte. Dies stehe dem Schadensersatzanspruch aber nicht im Wege, so das OLG Hamm.

Die Klägerin hatte den VW Beetle im November 2016 bei einem Händler gebraucht gekauft. Zu diesem Zeitpunkt habe sie keine Ahnung gehabt, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, führte sie an.

Das Landgericht Bochum wies ihre Schadensersatzklage in erster Instanz noch ab. Aufgrund der ausführlichen Berichterstattung der Medien über den Abgasskandal hätte die Klägerin beim Kauf im November 2016 Kenntnis von den Abgasmanipulationen haben müssen.

Das sah das OLG Hamm allerdings ganz anders und kippte das Urteil. Die Klägerin sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das OLG Hamm im Berufungsverfahren. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Zur Begründung führte das OLG Hamm aus, dass die Klägerin glaubhaft dargelegt habe, dass sie beim Kauf nicht wusste, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und sie den Kaufvertrag bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht abgeschlossen hätte. Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden, so das OLG Hamm, das die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

„Die Chancen, im Abgasskandal, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, stehen immer besser. Das belegen zahlreiche Urteile und inzwischen auch Entscheidungen durch Oberlandesgerichte. Das Urteil des OLG Hamm belegt zudem, dass Schadensersatzansprüche auch dann bestehen, wenn das Fahrzeug erst 2016 gekauft wurde. Die mediale Berichterstattung über den Abgasskandal begründet nicht die Kenntnis des Käufers, welches Modell konkret von Abgasmanipulationen betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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