Bankkonto gehackt – Betrüger buchen 143.000 Euro ab

Berlin, München 22.03.2023 – Die Süddeutsche berichtete mit Artikel vom 21.03.2023 von einem Bankkunden, welcher Opfer eines Cyberangriffes geworden ist.

Innerhalb eines Wochenendes tätigten die Betrüger 150 Abbuchungen mit Beträgen von knapp unterhalb von € 1.000. Der Fall ähnelt im Betrugsmuster einem von der Kanzlei CLLB geführten Verfahren.

Auch hier kannte der Betrüger bereits die Kerndaten seines Opfers und stellte sich diesem gegenüber telefonisch als vermeintlicher Bankmitarbeiter vor. Da auf dem Display die Telefonnummer der Kreissparkasse angezeigt wurde und der Kriminelle den exakten Kontostand unserer Mandantschaft wusste, schöpfte diese keinen Verdacht als sie anschließend auf einen zur Kontoprüfung übersandten Link klickte.

Aussagen eines Cybercrime Spezialisten der bayerischen Polizei zur Folge, können Telefonnummern mittels im Darknet verfügbarer Software manipuliert werden, sog. „Spoofing“.

In rechtlicher Hinsicht haben Banken grundsätzlich für den Schaden zu haften, es sei denn, dem Bankkunden ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinen Zahlungsdaten vorzuwerfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Betrüger bereits Zugriff auf das Konto gehabt haben mussten und dies durch eine 2-Faktor-Authentifzierung hätte verhindert werden können, ist der Bank ein nicht unerhebliches Mitverschulden anzulasten.

Hinzu treten oftmals ungenügende Kontrollmechanismen welche auffällige Transaktionen identifizieren können. In einem von der Kanzlei CLLB erfolgreich abgeschlossenen Verfahren belief sich der Schaden auf über € 132.000.

Die Praxis zeigt, dass Banken die unautorisiert abgebuchten Beträge oftmals direkt nach Klageeinreichung vollumfänglich zurückerstatten, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB zu berichten weiß.

CLLB Rechtsanwälte steht daher auch in Zukunft betroffenen Bankkunden zur Seite und wird deren Ansprüche durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.

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