ConTrust Fonds: Fondsgesellschaften fordern ausstehende Raten

Anleger sollten keinesfalls vorschnell zahlen

München, 20.05.2025 – Zahlreiche Anleger der ConTrust Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der ConTrust Energiefonds GmbH & Co.1 KG haben Zahlungsaufforderungen der ConTrust GmbH erhalten.

Zunächst waren die Anleger dieser beiden Fonds, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren und die monatlichen Zahlungen eingestellt hatten, aufgefordert worden, die fällig gewordenen Raten zu zahlen. Nunmehr erhielten Anleger der ConTrust Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sogar die Aufforderung, nicht nur die fällig gewordenen Raten, sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal zu begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung werden entsprechende Konsequenzen angedroht.

Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte. Die Rechtslage ist nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte keineswegs so eindeutig, wie es das Scheiben der ConTrust GmbH darstellen will. „Vielmehr gehen wir davon aus“, so Rechtsanwältin Nikola Breu, LL.M. von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, „dass die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen nicht oder zumindest nicht in der geforderten Höhe durchsetzbar sind.“ Rechtsanwältin Nikola Breu, LL.M. rät daher allen betroffenen Anlegern, keinesfalls vorschnelle Zahlungen zu leisten, sondern die Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten ihren anwaltlichen Berater beauftragen, dort um eine Kostenübernahme nachzusuchen. Häufig übernehmen die Versicherungen die mit einer solchen Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten.

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