Klage gegen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen
München, 21. Mai 2025
Der Liquidator der ConTrust GmbH & Co. KG i.L., Herr Ralf Laupheimer, hatte bereits in der Vergangenheit Anleger der ConTrust GmbH & Co. KG mehrfach zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Zwischenzeitlich liegt der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L vor, die dabei von den Rechtsanwälten Odenthal & Brandt anwaltlich vertreten wird. Mit der Klage wird ein Anleger vor dem Landgericht Rottweil auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt.
Die ConTrust GmbH & Co. KG befindet sich bereits seit längerem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Jahr 2023 war die Liquidation des Fonds beschlossen worden. In der der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Klage trägt der Liquidator vor, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. Kapital benötigen würde, um die Liquidation durchführen zu können und um nicht Insolvenzantrag stellen zu müssen. Da die an die Anleger von 2006 bis 2015 ausgezahlten Ausschüttungen angeblich nicht durch Gewinne des Fonds gedeckt sind, sollen die Anleger diese Ausschüttungen nun zurückzahlen.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Anleger der ConTrust Fonds sowie Anleger diverser anderer Fonds bei der Abwehr von Ansprüchen wegen Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen. Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte bestehen für Anleger der ConTrust GmbH & Co. KG i.L. mehrere Ansatzpunkte, sich gegen die Klage erfolgreich zu wehren. CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der ConTrust GmbH & Co. KG i.L., die mit einer Klage oder sogar einem Versäumnisurteil konfrontiert sind, sich unbedingt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.