CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG München
Berlin, München, 29.05.2026. Infolge abgebrochener Seitenarme ihrer Kupferspirale erlitt eine Frau starke Schmerzen. Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 29.01.2026 erhält sie nun 10.000 Euro Schmerzensgeld. Eurogine stehe als Hersteller der fehlerhaften Kupferspirale in der Haftung, so das Gericht.
Bei bestimmten Chargen der Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnte es zu einem Bruch der Seitenarme aufgrund von Materialfehlern kommen. Das deutsche Gesundheitsamt gab deshalb Ende 2019 eine entsprechende Warnmeldung heraus und es folgte ein Rückruf der betroffenen Serien.
Der Rückruf erfolgte allerdings für einige Frauen zu spät, da sie sich bereits eine Kupferspirale (Intrauterinpessar, kurz IUP) hatten einsetzen lassen, die sich nachträglich als fehlerhaft erwies. So erging es auch der Klägerin, bei der bereits 2018 eine Kupferspirale eingesetzt wurde. Bei der Entfernung brachen beide Seitenarme ab und mussten später unter Vollnarkose entfernt werden.
„Für unsere Mandantin war dies mit schmerzhaften Eingriffen und auch großen psychischen Belastungen, insbesondere der Angst vor einer Unfruchtbarkeit verbunden. Für derartige lebensbeeinträchtigende Schmerzen haben wir ein angemessenes Schmerzensgeld gefordert“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve.
Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg, zumal das Gericht über die eigentlich beantragten € 7.500 insgesamt € 10.000,00 an Schmerzengeld zusprach. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeldansprüche gegen Eurogine durchgesetzt. Das Urteil des LG München I reiht sich hier nahtlos ein und zeigt, dass betroffene Frauen gute Aussichten auf Schmerzengeld haben. So existieren mittlerweile über 30 Urteile im gesamten Bundesgebiet. Die grundsätzliche Frage, ob Eurogine zu haften hat, ist bereits oberlandesgerichtlich geklärt.
„Bei der Höhe des Schmerzensgelds hat das Gericht die körperlichen Schmerzen und psychischen Belastungen unserer Mandantin berücksichtigt. Hierbei hat es sich an einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des OLG Karlsruhe orientiert. Das Urteil zeigt, dass intimste Eingriffe an einem besonders sensiblen und absolut schützenswerten Bereich angemessen gewichtet werden müssen. Hinzu kommen psychische Ängste, die sehr belastend sein können. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, ob es auch der Höhe nach, in der 2. Instanz standhält, bleibt abzuwarten“ so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/




