Fehlerhafte Kupferspiralen von Eurogine -Betroffene Frauen können in Deutschland klagen

Berlin, München 31.03.2023 –Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits mehrere Urteile zugunsten der betroffenen Frauen gegen den spanischen Hersteller Eurogine erstritt, erwirkte nunmehr ein weiteres wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg.

Das Oberlandesgericht bestätigte unsere Rechtsansicht, dass dort geklagt werden kann, wo der Schaden eingetreten ist. Dies ist grundsätzlich der Ort, wo die Spirale eingesetzt wurde und im Zweifel auch gebrochen ist.

Der Taktik des spanischen Herstellers, sich in Barcelona zu verschanzen, wurde damit ein klarer Riegel vorgeschoben, was den Weg für weitere Klageverfahren ebnet. Bei klarer Zuordnung der konkreten Spirale zur Warnmeldung des BfArM sind die prozessualen Risiken als gering einzuschätzen, was eine positive Nachricht für die geschädigten Frauen ist. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Berlin den Hersteller auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000 und stellte fest, dass dieser auch für zukünftige Spätfolgen zu haften hat.

Frauen, welche nicht wissen, welche Spirale von Eurogine ihnen eingesetzt wurde, können sich an ihre Praxen wenden. Sollten betroffene Frauen hierbei Hilfe benötigen, fordert die Kanzlei CLLB im Regelfall die entsprechenden Daten unter Vorlage eines Formulars an.

Die Chancen der Frauen den Hersteller erfolgreich auf Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen, sind daher als überaus positiv zu bewerten, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.

Im Rahmen eines Klageverfahrens kann das individuell erlittene Leid der Frau durch Partner und Familienangehörige bestätigt werden. Zudem kann auf Antrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um die Privat- und Intimsphäre der betroffenen Person zu wahren.

Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher auch weiterhin zur Verfügung.

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