Landgericht Düsseldorf verurteilt Eurogine

Betroffene Frau erstreitet Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00

Berlin, München 03.05.2023 – CLLB Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl von Klageverfahren gegen den spanischen Hersteller Eurogine führen, erstritten nunmehr ein weiteres Urteil vor dem Landgericht Düsseldorf.

Das Landgericht verurteilte Eurogine wegen Produkthaftung auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00.

Im dortigen Verfahren ist die Kupferspirale beim Zug gebrochen. Beide Ärmchen verblieben in der Gebärmutter der Klägerin. Die Klägerin musste sich einer Gebärmutterausschabung unter Vollnarkose unterziehen. Dies war für die betroffene Frau, auch aufgrund der mit der Operation verbundenen Risiken, insgesamt eine extrem lebensbeeinträchtigende Situation.

Das Gericht hielt aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00 für angemessen, aber auch ausreichend.

Das Urteil zeigt, dass neben körperlichen Schmerzen auch psychologische Leiden, resultierend aus der Existenz eines Fremdkörpers in einem besonders sensiblen Bereich sowie Ängste vor risikobehafteten Operationen und Spätfolgen schmerzensgeldrelevant zu gewichten sind. 

Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher auch weiterhin zur Verfügung.

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