Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter Kupferspiralen von Eurogine

CLLB Rechtsanwälte reichen mehrere Klagen für betroffene Frauen ein

München, Berlin 24.06.2021 –Die auf Verbraucherschutzrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über die fehlerhaften Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine berichtet.

Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl betroffener Frauen mehrere Klagen eingereicht. Der Hersteller bestreitet die Vorwürfe und weist die Schmerzensgeldansprüche, nach dem Motto „es sei ja alles nicht so schlimm“, zurück.

Die Blockadehaltung des Herstellers lässt sich allein mit wirtschaftlichen Interessen begründen. Aus rechtlicher Hinsicht steht für CLLB fest, dass der Hersteller für die fehlerhaften Produkte auf Schmerzensgeld zu haften hat. Die Höhe wird in das Ermessen des Gerichtes gestellt und kann auch anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung mit ca. € 10.000,00 beziffert werden.

Die nunmehr vorliegende Verteidigungsstrategie von Eurogine lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Das angerufene Gericht sei nicht zuständig, da der Hersteller in Spanien sitze. Es sei nur selten und zufällig zu Spiralbrüchen gekommen. Zudem könne nicht nachvollzogen werden, ob das Produkt fehlerhaft sei.

Mit dieser Argumentationslinie schießt sich der Hersteller ein Eigentor. Geklagt werden kann am Ort des Schadeneintritts, welcher dort zu verorten ist, wo die Spirale eingesetzt wurde. Der Nachweis des Produktfehlers kann gemäß der aktuellen Rechtsprechung des EuGH bereits anhand der Unterlagen geführt werden. Wenn es zu einem Bruch der Spirale gekommen ist und der Spiralentyp in der behördlichen Warnmeldung genannt wird, dann steht bereits fest, dass das Produkt fehlerhaft ist.

Betroffene Patientinnen können auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüfen, ob die bei ihnen eingesetzte Spirale vom Serienschaden umfasst ist. CLLB Rechtsanwälte raten dazu, Ansprüche im Zusammenhang mit Schmerzensgeld von einer spezialisierten Kanzlei, notfalls auch gerichtlich, geltend zu machen, um nicht unnötig auf Entschädigungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

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