München, 29.11.2022. Wegen Verstoßes gegen den Datenschutz muss die Facebook-Mutter Meta in Irland eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro zahlen. Anlass ist das 2021 bekannt gewordene Datenleck bei Facebook, bei denen persönliche Daten von rund einer halben Milliarde Nutzer in die Hände unbefugter Dritter fielen. In Deutschland haben inzwischen erste Gerichte Facebook-Nutzern Schadenersatz zugesprochen.
Kriminelle waren schon 2019 an sensible Daten wie Handynummern, E-Mail-Adressen, Geburtstag, etc. bei Facebook gelangt und 2021 wurde das Datenleck bekannt. In Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der anderen EU-Staaten hat die irische Datenschutzbehörde DPC die Untersuchungen federführend geleitet und nun abgeschlossen. Ergebnis ist, dass die Facebook-Mutter Meta 265 Millionen Euro Strafe zahlen muss.
Für den Meta-Konzern, zu dem neben Facebook auch WhatsApp und Instagram zählen, ist es nicht die erste Strafe wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. In der jüngeren Vergangenheit musste Meta wegen Datenschutzverstößen bei WhatsApp 225 Millionen Euro und bei Instagram 405 Millionen Euro zahlen, wie das Magazin „Der Spiegel“ am 28.11.2022 online berichtet. Nun kommt die Strafe für Facebook obendrauf.
Die Kriminellen hatten die Daten bei Facebook durch das sog. Scraping abgeschöpft. Bei dieser Methode werden öffentlich aufrufbare Daten der Nutzer automatisiert gesammelt, ohne dass das System wirklich gehackt wird. Daher beruft sich Meta darauf, dass die Daten nicht gehackt wurden und ist gegen die bisherigen Entscheidungen in Berufung gegangen.
„Für die Nutzer ist es allerdings nicht so entscheidend, ob die Daten abgegriffen wurden oder das System gehackt wurde. Ihre Daten sind in die Hände unbefugter Dritter gelangt und nun müssen sie damit rechnen, ungewünschte Anrufe, WhatsApp oder Spam-Mails mit betrügerischen Inhalt zu erhalten. Wurde erst ein Link in so einer Nachricht angeklickt, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In Deutschland haben erste Gerichte von dem Datenleck betroffenen Facebook-Nutzern Schadenersatz zugesprochen. Die Landgerichte Zwickau und Oldenburg sprachen den Nutzern Schadenersatz in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 Euro zu. Facebook bzw. Meta habe gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und müsse den Klägern daher immateriellen Schadenersatz leisten, so die Gerichte.
„Durch das Datenleck bei Facebook haben die Betroffenen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren und müssen zudem befürchten, dass sie Opfer von Betrugsversuchen werden. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber sie zeigen, dass gegen die Datenschutzverstöße der scheinbar übermächtigen Internet-Giganten vorgegangen werden kann und betroffene Nutzer Schadenersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Cocron. CLLB Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen Facebook eingereicht.