Online-Glücksspiel – Spieler erhält Verlust in Höhe von 211.000 Euro zurück

München, 22.09.2022. Ein Spieler hatte sich bei Glücksspielen und Sportwetten im Internet fast um „Haus und Hof“ gebracht. Bis er die Notbremse zog und seinen Account in dem Online-Casino sperren ließ, hatte er bereits mehr als 211.000 Euro verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.04.2022 kann er aufatmen. Das LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, da sie mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und darum keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe (Az.: 39 O 65/21).

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Da auch Sportwetten zu Glücksspielen zählen, fielen sie auch unter das Verbot, sofern die Bundesländer nicht eine Genehmigung erteilt hatten. „Ein Grund für das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist, die Spieler vor suchtförderndem und ruinösem Verhalten zu schützen. Viele Anbieter haben sich aber nicht an dem Verbot gestört und ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie dafür jedoch nicht die notwendige Lizenz vorweisen können, haben sie keinen Anspruch auf die Einsätze und müssen den Spielern ihre Verluste erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler das Geld zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem Landgericht Berlin hatte der Kläger zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen und Sportwetten teilgenommen. Seine Verluste türmten sich in dieser Zeit auf über 211.000 Euro auf. Der Kläger erklärte, spielsüchtig zu sein und von dem Glücksspielverbot nichts gewusst zu haben. Davon habe er erst später erfahren und verlangte daher seinen Verlust zurück.

Das LG Berlin entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückerstattung seiner Verluste habe. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig, so dass die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos müsse dem Kläger deshalb seinen Verlust erstatten.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft dargelegt, dass ihm das Verbot nicht bekannt war, so das Gericht weiter. Zudem sei gerade der Schutz der Spieler Ziel des Verbots gewesen. Der Schutz der Spieler vor suchfördernden, ruinösen und betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels werde aber konterkariert, wenn die Anbieter das Geld trotz des Verbots behalten dürften.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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