Online-Glücksspiel – Spielerin bekommt 12.800 Euro zurück

München, 13.10.2022. Fast 12.800 Euro hatte eine Spielerin innerhalb weniger Wochen in einem Online-Casino verzockt. Nun kann sie aufatmen, denn sie bekommt ihr Geld dank eines Urteils des Landgerichts Konstanz vom 07.10.2022 zurück. Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse der Klägerin ihren Verlust zurückzahlen (Az.: H 5 O 26/22).

Bis zum 1. Juli 2021 war im Glücksspielstaatsvertrag ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele verankert. Viele Anbieter machten ihre Online-Casinos trotz des Verbots auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. Somit können die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Konstanz hatte die Spielerin zwischen Februar und April 2021 über die Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt fast 12.800 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz ihres Heimatlandes Malta, hatte jedoch keine gültige Lizenz für ihr Angebot in Deutschland. Die Spielerin, der das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bzw. Baden-Württemberg nicht bekannt war, verlangte nun die Rückzahlung ihres Verlusts.

Ihre Klage hatte Erfolg: Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Daher habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse der Klägerin ihren Verlust erstatten, entschied das LG Konstanz.

Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass diese durch ihre Teilnahme am Online-Glücksspiel ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Sie habe dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und die Beklagte habe nicht das Gegenteil beweisen können. Zudem habe die Beklagte selbst geltend gemacht, dass ihre angebotenen Online-Glücksspiele legal seien. Dann könne sie sich umgekehrt nicht darauf berufen, dass der Klägerin das Verbot bekannt gewesen sein musste, so das Gericht.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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