München, 13.11.2023. Zum 1. Juli 2021 wurde das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen etwas gelockert. Spieler haben aber immer noch gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen, wenn die Anbieter der Glücksspiele nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 31.10.2023. Das Gericht entschied, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von 61.794,00 Euro ersetzen muss, weil sie nicht über die notwendige Lizenz verfügte.

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch nach der Lockerung dieses Verbots bleiben Glücksspiele im Internet illegal, wenn der Anbieter keine in Deutschland gültige Konzession hat „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. In dem Fall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger zwischen Januar 2015 und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich mehr 61.000,00 Euro verloren. „Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos nicht über die erforderliche in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte, haben wir für unseren Mandanten den Verlust zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron. Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war und die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen habe. Da die abgeschlossenen Spielverträge daher nichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Gericht. Dem Kläger könne nicht vorgeworfen werden, dass er durch seine Teilnahme an den Online Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG  weiter aus. Etwas anderes habe die Beklagte auch nicht dargelegt. Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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