95.000 Euro vom Online-Casino zurück

München, 27.10.2023. Innerhalb eines guten Jahres verspielte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte fast 95.000 Euro im Online-Casino. Nun hat das Landgericht Baden-Baden nach Verhandlung vom 12.09.2023 entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig erstatten muss. Grund ist, dass sie nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig.

Bis zum 30. Juni 2021 galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für Glücksspiele im Internet. Das Verbot wurde zum 1. Juli 2021 zwar etwas gelockert und Veranstalter von Online-Glücksspielen können eine Lizenz in Deutschland beantragen. „Ohne eine solche Genehmigung sind Online-Glücksspiele in Deutschland aber weiterhin verboten. Spieler können dann die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das zeigt auch das Urteil des LG Baden-Baden. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Mai 2021 und Juni 2022 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei knapp 95.000 Euro verspielt. Die Betreiberin des Online-Casinos hatte für ihr Angebot zwar eine Lizenz in Curacao, über eine in Deutschland gültige Erlaubnis verfügte sie jedoch nicht. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Baden-Baden entschied, dass die Beklagte dem Kläger seinen Verlust erstatten muss. Online-Glücksspiele seien in Deutschland laut Glücksspielvertrag bis zum 1. Juli 2021 verboten gewesen und seitdem auch nur mit einer in Deutschland gültigen Erlaubnis zulässig. Da die Beklagte nicht über eine solche Genehmigung verfügte, habe sie während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums gegen das Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse den Verlust zurückzahlen, so das Gericht.

Ziele des Glücksspielvertrags seien die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht, der Spieler- und Jugendschutz, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie die Sicherstellung eines fairen Spiels und der Schutz vor Kriminalität. An diesen Zielen habe sich auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrag nichts geändert. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele, das Geld behalten dürften. Die abgeschlossenen Verträge seien daher als nichtig anzusehen, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, führte das LG Baden-Baden aus.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe seine Teilnahme an verbotenen Online-Glücksspielen nicht entgegen. Er habe glaubhaft dargelegt, dass er das Verbot nicht kannte. Es sei auch nicht ersichtlich, dass er sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das Gericht.

„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen, auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 angefallen sind, zurückzuholen. Hat der Anbieter keine in Deutschland gültige Lizenz, sind die Glücksspiele weiterhin verboten“, so Rechtsanwalt Cocron.

Unsere Themenseite zum Fall

Online Casino & Online Sportwetten: Geld aus Glücksspiel mit Anwalt zurück fordern

Wer Geld beim Online-Glücksspiel bzw. bei Online-Sportwetten verloren hat, kann sich dieses wieder zurück holen. Warum das möglich ist und wie Sie Ihr verlorenes Geld wieder zurück fordern können, erfahren Sie auf unserer Themenseite.

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times