bet365 muss Verlust in Höhe von ca. 10.600 Euro erstatten

München, 07.10.2022. Bei Online-Sportwetten über die deutschsprachige Internetseite bet365.com/de/ hatte ein Spieler sprichwörtlich auf das falsche Pferd gesetzt und rund 10.600 Euro verloren. Er bekommt sein Geld jetzt zurück. Da die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf die Wetteinsätze und müsse dem Kläger den Verlust zurückzahlen, entschied das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 13.09.2022  (Az.: 12 O 244/21).

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste auch Online-Sportwetten, sofern die Bundesländer keine Ausnahme gemacht und die erforderliche Lizenz erteilt haben. Viele Anbieter haben aber das Verbot ignoriert und haben ihr Angebot auch ohne die notwendige Lizenz für Spieler aus Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Die Missachtung des Verbots führt dazu, dass die Spielverträge nichtig sind und die Spieler Anspruch auf die Erstattung ihres Verlusts haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler die Verluste zurückgeholt hat.

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler über eine deutschsprachige Webseite von bet365 an Online-Sportwetten teilgenommen und zwischen November 2018 und Juli 2020 unterm Strich rund 10.600 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten in diesem Zeitraum nicht. Der Spieler verlangte daher die Rückzahlung seines Verlustes.

 

Seine Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verboten. Unter dieses Verbot fielen auch Online-Sportwetten, stellte das LG Potsdam fest. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das Gericht.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme ebenfalls gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Das Verbot sei ihm nach eigener Aussage nicht bekannt gewesen und die Beklagte habe keinen Beweis für das Gegenteil der Behauptung erbracht, führte das LG Potsdam weiter aus. Vielmehr habe der Kläger aufgrund des Gesamtauftritts der Beklagten auf ihrer Internetseite darauf schließen können, dass das Angebot der Online-Sportwetten legal war, so das Gericht.

 

„Zum 1.Juli 2021 wurde zwar das Verbot für Online-Glücksspiele etwas gelockert. Es gilt aber weiterhin, dass für das öffentliche Angebot von Glücksspielen oder Sportwetten im Internet eine gültige Lizenz vorliegen muss. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Unsere Themenseite zum Fall

Online Casino & Online Sportwetten: Geld aus Glücksspiel mit Anwalt zurück fordern

Wer Geld beim Online-Glücksspiel bzw. bei Online-Sportwetten verloren hat, kann sich dieses wieder zurück holen. Warum das möglich ist und wie Sie Ihr verlorenes Geld wieder zurück fordern können, erfahren Sie auf unserer Themenseite.

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times