CLLB erstreiten erstes Urteil gegen Casinobetreiber in Deutschland

München / Berlin, 12.10.2020. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin vertritt derzeit eine Vielzahl von Geschädigten diverser Online-Casinos. Nach Auffassung von CLLB verstoßen mehrere Angebote von Online Casinos auf dem deutschen Markt gegen den geltenden Glückspielstaatsvertrag und sind damit in Deutschland illegal.

Nachdem es im Rahmen eines zunächst durchgeführten außergerichtlichen Verfahrens zu keiner Einigung mit den Betreibern der Casino-Seite „Mr. Green“ gekommen ist, beauftragte der betroffene Spieler die Kanzlei CLLB mit der gerichtlichen Durchsetzung der Rückforderung seiner Verluste.

Entsprechend dem Auftrag des Spielers wurde sodann von der Kanzlei CLLB vor dem zuständigen LG Traunstein eine Zahlungsklage gegen den Betreiber der Casino Seite eingereicht. Der Spieler hatte im Laufe der letzten drei Jahre Verluste in Höhe von mehr als € 25.000,00 erlitten.

Das LG Traunstein bestätigte nunmehr als erstes deutsches Gericht die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB und verurteilte den Betreiber des Casinos „Mr. Green“ zur Zahlung eines Betrags von mehr als € 25.000,00. Zusätzlich muss „Mr. Green“ Verzugszinsen erstatten sowie sämtliche dem Spieler entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Spieler, die aufgrund ihrer Spielsucht und im Vertrauen auf die Wirksamkeit der ausländischen Lizenzen auch in Deutschland auf die Legalität des Angebots ausländischer Casino Anbieter vertraut haben und bei der Teilnahme an Online Glückspielen Verluste erlitten hatten, sollten prüfen lassen, ob ihnen entsprechende Rückforderungsansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Sofern die Spieler aufgrund der erlittenen Verluste wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, die Prozesskosten eines gerichtlichen Verfahrens zu finanzieren, hat sich nunmehr gegenüber der Kanzlei CLLB ein international tätiger Prozessfinanzierer bereit erklärt, sämtliche Verfahren gegen Casinobetreiber in Deutschland zu finanzieren, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Verlust je Casino € 10.000,00 plus X
  • Casino hat seinen Sitz auf Malta
  • Vollständiger Spielerkontoauszug des Casinos, bzw. DSGVO Auskunft liegt vor

Aktuelle Liste der Casinos, bei denen Verfahren finanziert werden. (Weitere auf Anfrage):

Betroffene Marken

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