CLLB Rechtsanwälte holt 23.000 Euro von Online-Casino zurück

München, 08.02.2023. CLLB Rechtsanwälte hat für eine Spielerin rund 23.000 Euro zurückgeholt, die sie bei Glücksspielen im Online-Casino verzockt hatte. Das Landgericht Ansbach entschied mit Urteil vom 02.02.2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.

Online-Glücksspiele waren in Deutschland gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag weitreichend verboten. Dieses Verbot wurde erst zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Doch schon vorher machten viele Betreiber ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Verfahren vor dem LG Ansbach hatte die Spielerin über eine deutschsprachige Internet-Domain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und war davon ausgegangen, dass die Glücksspiele auch legal waren. Unterm Strich verlor sie bei den Casino-Spielen rund 23.000 Euro. „Den Verlust haben wir von der Betreiberin des Online-Casinos zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage war erfolgreich. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das LG Ansbach. Die abgeschlossenen Verträge zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen seien daher nichtig, so dass die Beklage keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe. Den Verlust müsse sie daher vollständig erstatten, entschied das Gericht.

Schon zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben und deshalb den Spielern den Verlust erstatten müssen.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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