München, 13.07.2023. Zum 1. Juli 2021 wurde das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen etwas gelockert. Spieler haben aber immer noch gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen, wenn die Anbieter der Glücksspiele nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29.06.2023. Das Gericht entschied, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von rund 37.000 Euro ersetzen muss, weil sie nicht über die notwendige Lizenz verfügte.
Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch nach der Lockerung dieses Verbots bleiben Glücksspiele im Internet illegal, wenn der Anbieter keine in Deutschland gültige Konzession hat. „Viele Anbieter können eine solche Lizenz nach wie vor nicht vorlegen. Das Urteil des LG Dortmund zeigt, dass Spieler dann weiterhin gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen, auch wenn sie nach dem 30. Juni 2021 angefallen sind“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem LG Dortmund hatte der Kläger zwischen Oktober und Dezember 2022 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich mehr als 37.000 Euro verloren. „Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos nicht über die erforderliche in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte, haben wir für unseren Mandanten den Verlust zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage hatte am LG Dortmund Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (2021) war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ohne die Einholung einer Erlaubnis verboten, führte das Gericht aus. Da für die Beklagte eine solche Erlaubnis nicht vorlag, habe sie mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig, sodass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe und den Verlust erstatten müsse, entschied das LG Dortmund.
Durch das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag solle der Jugendschutz und die Bekämpfung der Spielsucht sowie der Begleitkriminalität gestärkt werden. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter verbotener Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das wäre nur ein Anreiz, das illegale Geschäft fortzuführen, so das Gericht.
Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass die deutschen Behörden ihr Glücksspielangebot geduldet hätten. Denn die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hänge nicht davon ab, ob Verwaltungsbehörden öffentlich-rechtliche Verhaltensmethoden durchsetzen, machte das LG Dortmund deutlich.
„Ohne gültige Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Spieler haben gute Chancen ihre Verluste zurückzufordern, unabhängig davon, ob sie vor der Reform des Glücksspielstaatsvertrags entstanden sind oder nach dem 30. Juni 2021“, so Rechtsanwalt Cocron.