München, 01.06.2022. Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde in Deutschland zwar mit Wirkung zum 1. Juli 2021 gelockert. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz für seine Online-Glücksspiele verfügt. Ohne die Konzession bleibt das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern, wie ein Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 31. Mai 2022 zeigt. Das Gericht entschied, dass die Betreiberin eines Online-Casinos der Klägerin ihre Verluste vollständig ersetzen muss, auch wenn das Geld teilweise erst nach dem 30. Juni 2021 verloren wurde (Az.: 33 O 668/21). Grund ist die fehlende Lizenz der beklagten Betreiberin des Online-Casinos für das Veranstalten der Online-Glücksspiele in Deutschland.
Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie jedoch keinen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern. Das gilt auch, wenn die Anbieter nach dem 30. Juni 2021 nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Spielerin in dem vorliegenden Fall hatte über eine Webseite zwischen Mai und November 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 9.575 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte über eine Glücksspiellizenz für Malta, die in Deutschland jedoch keine Gültigkeit hat. Die Klägerin verlangte daher von der Betreiberin das Geld zurück.
Mit Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse der Klägerin ihre Verluste vollständig erstatten, entschied das LG Deggendorf.
Dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, stehe dem Anspruch der Klägerin auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste, also auch für Verluste nach dem 30. Juni 2021, nicht im Wege, erklärte das Gericht. Denn nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Glückspielstaatsvertrag immer noch ein Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet angeordnet. Über eine entsprechende Lizenz für ihr Glücksspielangebot in Deutschland habe die Beklagte nicht verfügt. Daher sei es auch unerheblich, ob die Klägerin ihr Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verloren habe. Die abgeschlossenen Spielverträge seien in jedem Fall nichtig und die Beklagte müsse den Verlust erstatten, so das LG Deggendorf.
„Ohne gültige Lizenz ist das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland nach wie vor verboten. Spieler haben daher gute Aussichten, ihre Verluste zurückzufordern, auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon in zahlreichen Verfahren das Geld für seine Mandanten zurückgeholt hat.