München, 19.08.2019. Ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte hat sich beim Pokern im Internet ordentlich verzockt. Im Laufe der Zeit hat er über 100.000 Euro beim Online-Poker verloren. „Wir verlangen diesen verlorenen Einsatz nun vom Anbieter zurück. Denn Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Anbieter von Online-Glücksspielen scheren sich oft nicht weiter darum, dass in Deutschland Glücksspiel im Internet illegal ist. Dafür lässt sich mit Online-Glücksspiel zu viel Geld verdienen und der Markt Deutschland ist zu wichtig. Folglich werden die Glücksspiele trotz Verbots angeboten. „Damit können sich die Anbieter aber auch verzocken. Denn das Verbot bedeutet auch, dass der Spieler seinen verlorenen Einsatz zurückverlangen kann – entweder direkt vom Anbieter oder auch von der Bank oder dem Zahlungsdienstleister, über den die Einsätze getätigt wurden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
In dem vorliegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die von ElectraWorks Limited betriebenen Webseiten https://poker.bwin.com/de/poker und https://partypoker.com/de am Online-Poker teilgenommen und hat die Einsätze über seine Bank bzw. Kreditkarte getätigt. Die Verluste häuften sich und liegen insgesamt bei über 100.000 Euro. „Diesen Betrag wollen wir zurückholen und beziehen uns dabei auf das bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland geltende Verbot von Glücksspielen im Internet“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das kategorische Verbot von Online-Glücksspielen ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und kennt nur wenige Ausnahmen. Die Anbieter, die in der Regel ihren Sitz im Ausland, wie in diesem Fall in Gibraltar haben, versuchen regelmäßig, dieses Verbot zu unterwandern. Dabei versuchen sie ihr illegales Angebot mit EU-Recht zu rechtfertigen und argumentieren, dass das Verbot von Online-Glücksspiel gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße.
Diese Argumentation verfängt jedoch nicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat erst kürzlich bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland rechtmäßig ist. Selbst wenn sich dies nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ändern sollte, müsse das Verbot eingehalten werden, so lange es besteht. Heißt: Ohne gültige Lizenz darf Glücksspiel im Internet nicht in Deutschland angeboten werden.
„Vor diesem Hintergrund verlangen wir den Poker-Einsatz unseres Mandanten vom Anbieter zurück. Sollte dieser sich querstellen, werden wir gerichtlich gegen ihn vorgehen“, so Rechtsanwalt Cocron.