München, 02.11.2023. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Betreiber von Online-Casinos, gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen haben und den Spielern ihren Verlust ersetzen müssen. Das Landgericht Münster reiht sich hier mit seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2023 nahtlos ein. Es entschied, dass ein Spieler Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts in Höhe von mehr als 14.559 Euro hat.
Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis Ende Juni 2021, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Trotz dieses Verbots machten die Betreiber ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Anbieter der Glücksspiele jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Münster. Der Kläger hatte über die deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen Januar 2020 und November 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei mehr als 14.500 Euro verspielt. Über eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen verfügte die Beklagte nicht. Der Kläger verlangte daher die Erstattung seiner Verluste.
Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits habe er vorgetragen, nicht gewusst zu haben, dass Online-Glücksspiel illegal ist. Andererseits dürfe dies nicht dazu führen, dass die Betreiber der Online-Casinos das Geld behalten dürfen. Ansonsten würde sie dies ermuntern, ihr illegales Angebot fortzuführen, so das LG Münster. Das Verbot diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten.
Seine Klage hatte Erfolg. Er habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Münster. Die Beklagte habe die Online-Glücksspiele angeboten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt in Deutschland verboten waren. Sie habe dadurch die Einsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.
„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.