München, 31.10.2023. Erleichterung für eine Spielerin, die fast 23.245,00 Euro im Online-Glücksspiel verloren hatte. Sie erhält das gesamte Geld zurück. Das Landgericht Ulm entschied am 27.10.2023, dass die Betreiberin des Online-Casinos ihr den Verlust vollständig ersetzen muss. Aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland hat die Betreiberin keinen Anspruch auf das Geld, so das Urteil. CLLB Rechtsanwälte haben das Urteil erstritten und erneut Geld von einem Online-Casino zurückgewonnen.
Der Hintergrund des Urteils ist das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bis Ende Juni 2021. Viele Online-Casino-Betreiber ignorierten dieses Verbot und machten ihre Glücksspiele über deutsche Websites für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte erklärt: „Da sie gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen haben, müssen sie den Spielern ihre Verluste erstatten.“
Dies war auch der Fall in dem Urteil des Landgerichts Ulm. Die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte nahm von September 2018 bis Oktober 2020 an den angebotenen Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Website teil und verlor insgesamt fast 23.245 Euro. Sie forderte das Geld von der Betreiberin des Online-Casinos zurück, da diese keine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland besaß. „Das Verbot diene dem Spieler- und Jugendschutz, der Bekämpfung der Spielsucht und verfolge auch den Zweck, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Verträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden, stellte das Gericht klar.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Nr. 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die beklagte verstoßen. Die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Darum müsse sie der Klägerin ihren Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Ulm.
Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Klägerin bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihr nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.
„Auch seit dem 1. Juli 2021 müssen die Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, um in Deutschland Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. Das ist nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.