München, 18.10.2022. Rund 12.800 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen verloren. Jetzt wird die Uhr wieder auf null gestellt, denn das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 13.10.2022 entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos dem Spieler den Verlust vollständig erstatten muss (Az.: 5 O 437/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.
In Deutschland galt bis zum Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Trotz dieses Verbots machten viele Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können die Erstattung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Freiburg hatte der Spieler über eine deutschsprachige Webseite zwischen Februar 2019 und Juli 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.800 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte über eine Glücksspiellizenz in Malta, jedoch nicht in Deutschland. Der Kläger verlangte daher seinen Verlust zurück.
Seine Klage hatte Erfolg. Das LG Freiburg entschied, dass er Anspruch auf die vollständige Erstattung seiner Verluste habe. Zur Begründung führte es aus, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Denn gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Da die Beklagte dieses Verbot missachtet habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Einzahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind. Die Beklagte müsse dem Kläger daher seinen Verlust ersetzen.
Auch wenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, ändere dies nichts an seinem Rückzahlungsanspruch, so das LG Freiburg. Der Kläger habe angegeben, von dem Verbot keine Kenntnis gehabt zu haben. Die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt. Zudem argumentiere die Beklagte widersprüchlich, da sie sich einerseits auf die Legalität ihrer Online-Glücksspiele berufe und andererseits dem Kläger vorwerfe, trotz des Verbots an den Glücksspielen teilgenommen zu haben, führte das Gericht aus.
Außerdem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag primär dem Schutz des Spielers vor Spielsucht, indem das Glücksspiel im Internet zurückgedrängt wird. Dieser Schutzzweck könne jedoch nicht erreicht werden, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, so das LG Freiburg.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/