Illegales Online-Glücksspiel: Spieler erhält 52.000 Euro zurück

München, 08.06.2023. Ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kann aufatmen. Innerhalb weniger Monate hatte er mehr als 52.000 Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Nach einem Urteil des Landgerichts Verden vom 1. Juni 2023 erhält er seinen Verlust vollständig zurück. Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, müsse sie den Verlust ersetzen.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Januar und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich mehr als 52.000 Euro verloren. „Online-Glücksspiele waren zu diesem Zeitpunkt in Deutschland grundsätzlich verboten. Daher haben wir die Rückzahlung des Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Das Landgericht Verden folgte der Argumentation und verurteilte die Beklagte zur vollständigen Rückzahlung des verlorenen Geldes. Zur Begründung führte es aus, dass Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in diesem Zeitraum in Deutschland verboten waren. Die Beklagte habe gegen dieses Gesetz verstoßen, indem sie Spielern, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein, den Zugang zu Webseiten und damit zu Online-Glücksspielern ermöglicht hat. Auch wenn die Beklagte das Online-Casino nicht selbst betrieben habe, habe sie die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht, das Spielerkonto geführt und die Spieleinsätze weitergeleitet. Somit stehe sie auch in der Haftung und müsse dem Kläger den Verlust ersetzen, stellte das Gericht klar.

Durch das schuldhafte Verhalten der Beklagten sei dem Kläger die Möglichkeit zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht worden und somit sei es auch ursächlich für seine Verluste in Höhe von rund 52.000 Euro. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger davon ausging, dass die Online-Glücksspiele legal waren, so dass er seine Spieleinsätze unter falschen Voraussetzungen getätigt habe. Seine Verluste seien daher in voller Höhe zu ersetzen, führte das LG Verden weiter aus.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag diente u.a. dazu, Glücksspielsucht zu vermeiden und Spieler vor ruinösem Verhalten zu schützen. Dieses Ziel würde aber unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften. Das würde sie geradezu zum Weitermachen ermutigen, so das LG Verden.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

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