München, 17.10.2023. Das Urteil des Landgerichts Münster vom 25.09.2023 hat einem Glücksspieler, der rund 139.680,00 Euro bei Online-Glücksspielen verlor, das Geld zurückgebracht. Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos Schadenersatz leisten muss, da sie mit ihren Online-Glücksspielen gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.
Obwohl der Glücksspielstaatsvertrag das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland umfassend untersagt, machten die Online-Casino-Betreiber ihre Spiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie gegen das Verbot verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, was bedeutet, dass die Spieler die Rückerstattung ihrer Verluste verlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte, der bereits vielen Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzuerhalten.
In dem Fall vor dem LG Münster hatte der Kläger über eine deutschsprachige Internetseite zwischen Januar 2013 und Mai 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 139.680,00 Euro verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten waren, hatte er nicht gewusst. Von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos forderte er daher die Rückzahlung seiner Verluste.
Die Klage war erfolgreich. Das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler vor den besonderen Risiken des Online-Glücksspiels, die sich u.a. durch die leichte Zugänglichkeit verbunden mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines Verlustes ergeben. Da die Beklagte gegen diese Regelung bewusst verstoßen und sich aus Gewinnstreben über das Verbot hinweggesetzt habe, sei sie zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Münster.
Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.